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- Der Unterschied in de, Auslegung
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Gericht.
zuständig, die in einigen Bundesländern Verwaltungsgerichtshöfe heißen. Oberste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in Berlin. Es ist zuständig fürRechtsmittel gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte. 5.3 Ordentliche Gerichtsbarkeit Die ordentliche Gerichtsbarkeit kennt die Amtsgerichte, die Landgerichte, die Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof. Das Amtsgericht ist in bürgerlich-rechtlichenStreitigkeiten ( siehe Privatrecht) u. a. zuständig für Angelegenheiten m...