Souveränität Souveränität, die allumfassende und nicht abgeleitete Hoheitsgewalt des modernen Staates nach innen und nach außen, die lediglich vom Völkerrecht und von den Grundrechten begrenzt werden kann.
Publié le 16/06/2013
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Souveränität Souveränität, die allumfassende und nicht abgeleitete Hoheitsgewalt des modernen Staates nach innen und nach außen, die lediglich vom Völkerrecht und von den Grundrechten begrenzt werden kann. Souveränität nach außen bedeutet die Unabhängigkeit eines Staates von anderen sowie die rechtliche Gleichstellung aller souveräner Staaten. Der souveräne Staat ist gleicher und freier Akteur; er hat einen Anspruch auf Nichteinmischung in seine inneren Angelegenheiten, in der Gestaltung seiner Außenpolitik ist er frei. Das Völkerrecht sowie die zunehmende Bedeutung internationaler Verträge setzten einer ungehemmten, absoluten Souveränität nach außen jedoch Grenzen; supranationale Organisationen wie etwa die UNO, die EU und die NATO schränken die Souveränität ihrer Mitgliedsstaaten ebenfalls ein, bzw. die Mitgliedsstaaten übertragen diesen Organisationen Souveränitätsrechte. Souveränität nach innen meint das Recht zur freien und unabhängigen Gestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verfassung und des Rechtssystems. Träger der Souveränität ist in parlamentarisch-demokratischen Systemen das Volk. Zuvor lediglich im Zusammenhang mit bestimmten obersten Jurisdiktionsrechten gebraucht, wurde der Begriff der Souveränität mit der Entstehung der modernen Nationalstaaten zu einem Schlüsselbegriff der Staatslehre, insbesondere bei Jean Bodin, der die Fürsten als Träger der Souveränität definierte. Gegen diese Fürstensouveränität wurde bereits seit dem Mittelalter auch die Forderung nach Volkssouveränität laut; einer der Hauptvertreter dieser Richtung war Jean-Jacques Rousseau. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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