Sonderschule Sonderschule, auch Förderschule, Pflichtschule für Kinder und Jugendliche, die am Unterricht der allgemeinen Schule wegen eines erhöhten Förderbedarfs nicht erfolgreich teilnehmen können.
Publié le 17/06/2013
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Sonderschule Sonderschule, auch Förderschule, Pflichtschule für Kinder und Jugendliche, die am Unterricht der allgemeinen Schule wegen eines erhöhten Förderbedarfs nicht erfolgreich teilnehmen können. Der Unterricht an Sonder- bzw. Förderschulen wird von besonders ausgebildeten Lehrkräften in kleineren Klassen erteilt. Diese Schulen haben die Aufgabe, den unterschiedlichen Förderbedürfnissen der Schüler gerecht zu werden. Ziel der sonderpädagogischen Erziehung ist die Integration in die Gesellschaft sowie die Fähigkeit, im Rahmen der Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In den letzten Jahren ist man verstärkt dazu übergegangen, den Begriff Sonderschule durch Förderschule zu ersetzen, um die mit ersterem Wort verbundene Stigmatisierung zu vermeiden. In Deutschland gibt es insgesamt zehn verschiedene Formen von Sonder- bzw. Förderschulen. Während die inhaltliche Arbeit die gleiche ist, ist die Terminologie in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Am häufigsten sind Schulen zur individuellen Lernförderung (auch: Schulen zur Lernhilfe, Schulen für Lernbehinderte, Förderschulen). Dort werden Kinder und Jugendliche unterrichtet, die dem Unterricht in der Grund- bzw. Hauptschule wegen größerer Lernbeeinträchtigungen nicht folgen können (siehe Lernbehinderung). An Sprachheilschulen (auch: Schulen zur individuellen Sprachförderung, Schulen für Sprachbehinderte) werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die Auffälligkeiten in der Sprache und Sprachentwicklung zeigen (siehe Sprachbehinderung). Sprachheilschulen sowie Schulen zur Erziehungshilfe (auch: Schulen für Verhaltensgestörte) haben das Ziel, nach einer angemessenen Zeit die Schüler wieder in die Grund- bzw. Hauptschule zurückzuführen (siehe Verhaltensstörungen). In einigen Bundesländern finden sich inzwischen auch sonderpädagogische Förderzentren, welche die drei oben genannten Schultypen zusammenfassen. Damit soll der Erkenntnis Rechnung getragen werden, dass viele Schüler keiner bestimmten Sonderschulart zuzuweisen sind, da sich ihre Beeinträchtigungen auf mehreren Ebenen zeigen. Diese Schulen werden in der Regel als Halbtagsschulen geführt. Für die sinnesbehinderten Schülerinnen und Schüler finden sich folgende Schulen: Schulen für Sehbehinderte, Schulen für Blinde, Schulen für Schwerhörige und Schulen für Gehörlose. Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen werden an Schulen für Körperbehinderte beschult. Diese fünf Formen von Sonder- bzw. Förderschulen führen je nach Fähigkeiten zu unterschiedlichen Schulabschlüssen. Schulen zur individuellen Lebensbewältigung (auch: Schulen für geistig Behinderte) haben das Ziel, Kindern und Jugendlichen praktische Lebenskompetenz zu vermitteln. Schulen für Kranke sind für Schüler aller Schularten mit den unterschiedlichsten Krankheiten zuständig. In den letzten Jahren wird verstärkt die Integration in die allgemeine Schule diskutiert. Inzwischen finden sich auch Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen, die dort von Sonderschullehrkräften unterstützt werden. Auch verschiedene Formen der Kooperation zwischen Grund-/Hauptschule und Sonder- bzw. Förderschule werden weiter ausgebaut. Verfasst von: Katharina Fritz Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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