Politisch Verfolgte.
Publié le 15/06/2013
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Politisch Verfolgte. 1 EINLEITUNG Politisch Verfolgte, Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer ethnischen Abstammung, Religion, Nationalität, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe (z. B. soziale Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe) oder wegen ihrer politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt sind, unabhängig davon, ob sie politisch aktiv geworden sind. Vertreibung, Deportation, Inhaftierung in Gefängnissen oder Nervenheilanstalten, Folter und Ermordung gehören zu den wichtigsten Repressalien, denen politisch Verfolgte ausgesetzt sind. 2 GESCHICHTE Politische Verfolgung als gewaltsames Mittel, einen tatsächlichen oder für möglich gehaltenen Widerstand gegen die Macht auszuschalten, ist ein Kennzeichen autoritärer Herrschaft seit alters. Erst mit Aufkommen des Begriffs der Menschenrechte und mit Entstehen der modernen Demokratie begann die Ächtung der politischen Verfolgung als Verletzung von Grundrechten und -freiheiten. Für die totalitären Regime des Nationalsozialismus und des Stalinismus gehörte die Verfolgung von Minderheiten, Andersdenkenden und politischen Gegnern zu den tragenden Säulen ihrer Herrschaft und führte zur Deportation in Konzentrationslager bzw. Arbeitslager (GULAGs) und millionenfachen Ermordung (siehe Holocaust, Tschistka). Bei den internationalen Bemühungen nach dem 2. Weltkrieg, die Grundlagen der Politik weltweit neu zu bestimmen, wurde der Ächtung der politischen Verfolgung bzw. dem Schutz ihrer Opfer große Bedeutung beigemessen. Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 proklamiert das Recht eines jeden Menschen, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Trotzdem besitzen politisch Verfolgte nach dem Völkerrecht keinen individuellen Anspruch auf Asyl. Die Gewährung oder Ablehnung von Asyl gehört vielmehr zu den Rechten eines souveränen Staates. Die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) enthält das Verbot, politische Flüchtlinge, die schon Asyl erhalten haben, auszuweisen, abzuschieben und an den Heimatstaat auszuliefern, wenn dieser ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht. 3 SCHUTZ POLITISCH VERFOLGTER IN DEUTSCHLAND Als Konsequenz aus den Erfahrungen von Flüchtlingen vor nationalsozialistischer Verfolgung räumte die Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz von 1949 politisch Verfolgten das Recht auf Asyl als einklagbares Grundrecht ein (Artikel 16) und ging damit über die engeren Normen des Völkerrechts hinaus. Die Regelung wurde 1993 durch Artikel 16a eingeschränkt. Die der Praxis des Asylrechts auch international zu Grunde gelegte Einschränkung, dass die Menschenrechtsverletzungen und Verfolgungsmaßnahmen vom Staat ausgehen müssen und daher Opfer z. B. von Bürgerkriegen keinen Anspruch auf Asyl haben, wurde in Deutschland erstmals im August 2000 durch das Bundesverfassungsgericht zugunsten eines erweiterten Verfolgungsbegriffs teilweise korrigiert: Auch Flüchtlingen, die sich dem Zugriff ,,staatsähnlicher" Verfolgung entzogen haben, muss demnach Asyl gewährt werden. 4 ORGANISATIONEN Der weltweiten Bekämpfung politischer Verfolgung und der Hilfe für politische Gefangene und Flüchtlinge widmen sich im Rahmen der UNO der Hohe Kommissar für Menschenrechte (UNHCHR) bzw. der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR). Als bedeutendste Nichtregierungsorganisationen auf diesem Gebiet gelten amnesty international und Human Rights Watch. Verfasst von: Wieland Eschenhagen Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Liens utiles
- Anarchismus Anarchismus (von griechisch anarchía: Herrschaftslosigkeit), politisch-philosophische Denkrichtung, die im frühen 19.
- Liberalismus Liberalismus (von lateinisch liberalis: die Freiheit betreffend), freiheitliche Gesinnung und politisch-philosophische Lehre.
- Fraktion Fraktion (von lateinisch fractio: der Bruch), eine freiwillige, mehr oder weniger dauerhafte, institutionalisierte Vereinigung von politisch gleich gesinnten Abgeordneten in Parlamenten zur besseren Durchsetzung ihrer Interessen.