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Papsttum - Religion.

Publié le 17/06/2013

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Papsttum - Religion. 1 EINLEITUNG Papsttum, Amt und Institution des Papstes (griechisch páppa: Vater), des Oberhauptes der römisch-katholischen Kirche. Nach katholischer Auffassung ist der Papst der Nachfolger von Petrus, dem im Neuen Testament von Jesus Christus selbst die Leitung der Kirche anvertraut wurde. Dort (Matthäus 16, 18-19) heißt es: ,,Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen." Als Inhaber der höchsten kirchlichen Autorität nimmt der Papst u. a. folgende Aufgaben wahr: Er verkündigt für alle Gläubigen verbindliche Dogmen, beruft Konzile ein, übt die kirchliche Gerichtsbarkeit aus, richtet Bistümer ein und ernennt Kardinäle und Bischöfe. Bei der Leitung der Kirche wird der Papst von einer kirchlichen Behörde, der Kurie, unterstützt. Die Kurie, die mehrfach neu organisiert wurde, setzt sich seit dem 16. Jahrhundert aus drei Teilen zusammen: (1) Kongregationen (Verwaltungsbehörden), wobei jede für einen bestimmten Verwaltungsbereich zuständig ist; (2) Gerichte, die über Rechtsfälle entscheiden; (3) Räte, Ämter und Sekretariate, deren wichtigstes das Staatssekretariat ist, das als oberstes Regierungsorgan fungiert und dem alle anderen Ämter untergeordnet sind. 2 DER MODUS DER PAPSTWAHL Ein Papst wird vom Kardinalskollegium binnen einiger Wochen nach dem Ableben seines Amtsvorgängers gewählt. Die Kardinäle versammeln sich in einem Konklave und sind durch Eid verpflichtet, die Wahl geheim zu halten. Nach diesem Verfahren, das im 11. Jahrhundert eingeführt wurde, kann theoretisch jeder getaufte männliche Christ zum Papst gewählt werden, und bis ins Spätmittelalter war es nicht ungewöhnlich, auch Personen zum Papst zu wählen, die noch nicht die Priesterweihe empfangen hatten. Erst seit dem 16. Jahrhundert wählten die Kardinäle ausschließlich Kandidaten aus ihren eigenen Reihen. 3 GESCHICHTE DES PAPSTTUMS Der erste Klemensbrief (Prima Clementis, um 100) der christlichen Gemeinde Roms an die Gemeinde in Korinth gilt vielfach als erstes Zeugnis für die Berechtigung einer Vormachtstellung Roms über andere Gemeinden. Gegen Ende des 2. Jahrhunderts vertrat Papst Viktor I. (Pontifikat 189-199), Mitte des darauf folgenden Jahrhunderts dann Papst Stephan I. (Pontifikat 254-257), die Auffassung, dass die Tradition ihrer Gemeinde (beide waren Bischöfe von Rom) auch für andere Gemeinden verbindlich sein solle. Im Lauf des 4. und frühen 5. Jahrhunderts erhoben die Päpste mehrfach Anspruch auf eine geistliche Vormachtstellung. Es war jedoch erst Papst Leo I. (Pontifikat 440-461), der mit aller Vehemenz für den Primat des Papsttums eintrat. Der Kanon der apostolischen Sukzession lag gegen Ende des 2. Jahrhunderts vollständig ausgearbeitet vor, wobei sich Leo selbst als Nachfolger Petri, genauer als ,,Stellvertreter Petri", verstand. Leo, der von der weltlichen Macht in der Westhälfte des Römischen Reiches unterstützt wurde, griff daraufhin in die Angelegenheiten geistlicher Bistümer ein, so z. B. im französischen Vienne, wo er die Entscheidung des dortigen Bischofs revidierte. Darüber hinaus schrieb er dem Konzil von Chalkedon (451) seine Auffassung in der christologischen Kontroverse vor (siehe Christologie). Entgegen Leos Auffassung beschloss das Konzil jedoch auch, dem Neuen Rom (Konstantinopel) im Osten den gleichen Primat einzuräumen wie dem Alten Rom im Westen. 3.1 Das frühmittelalterliche Papsttum In den politischen Wirren in Italien während der folgenden anderthalb Jahrhunderte traten die Päpste und ihre Primatansprüche in den Hintergrund. Eine Ausnahme bildete Papst Gelasius I. (Pontifikat 492-496), der durch seine Sammlung christlicher Rechts- und Disziplinartexte bekannt wurde und zur Verankerung der päpstlichen Autorität im kanonischen Recht im Mittelalter beitrug. Durch ausgedehnte Besitzungen, die dem Heiligen Stuhl vererbt worden waren, sowie durch erfolgreiche Verhandlungen mit den Langobarden, stieg das Papsttum unter Papst Gregor I. dem Großen (Pontifikat 590-604) zu einer der führenden politischen Mächte auf. Gleichzeitig nahm damit die Abhängigkeit des Papstes vom Osten des Römischen Reiches ab. Im späten 8. und frühen 9. Jahrhundert bot das fränkische Haus Karls des Großen den Päpsten seinen Schutz an und übertrug ihnen ausgedehnte Besitzungen in Mittelitalien, aus denen später der Kirchenstaat entstand. Papst Leo III. (Pontifikat 795-816) schuf seinerseits die Grundlage für das mittelalterliche deutsche Kaiserreich (das Heilige Römische Reich), als er Karl den Großen am 25. Dezember 800 in der Peterskirche zum Kaiser krönte. 3.2 Niedergang und gregorianische Reform Mit dem Verfall der politischen Ordnung in Italien im 10. Jahrhundert zeichnete sich das Papsttum, das in die Hände des ansässigen Adels geriet, immer mehr durch moralische Korruption, Weltlichkeit und Nepotismus aus. Unter dem Pontifikat Leos IX. (1049-1054) fand es wieder auf den Weg der Erneuerung. Die Kirchenreform, die er anregte und die von den Päpsten des späten 11. und frühen 12. Jahrhunderts fortgeführt wurde, legte den Akzent auf die päpstliche Autorität als Schlüssel zur Erneuerung der Kirchenordnung. Papst Gregor VII. (Pontifikat 1073-1085) kam vor und nach seiner Wahl beim Investiturstreit durch die gregorianische Reform eine entscheidende Rolle zu. Die Legitimität der päpstlichen Vorrechte wurde in das neue kanonische Recht aufgenommen und fanden ihren Ausdruck in einer zentralisierten Bürokratie. Gregor VII. und seine Nachfolger waren so zu den Begründern des modernen Papsttums geworden. Das Vermächtnis der gregorianischen Reform fand seine Vollendung unter dem Pontifikat von Papst Innozenz III. (1198-1216), dessen Tatkraft und überragende Fähigkeiten ihn zu einer wichtigen Gestalt in geistlichen und weltlichen Angelegenheiten machten. Er war der erste Papst, der den Titel eines Stellvertreters Christi uneingeschränkt für sich beanspruchte. 3.3 Avignon und das Abendländische Schisma Weniger als ein Jahrhundert nach der Legitimierung einer Vormachtstellung des Papsttums unter Innozenz III. im Mittelalter kam es zur Auseinandersetzung zwischen Philipp IV. von Frankreich und Papst Bonifatius VIII. (Pontifikat 1294-1303). Der psychologische Druck, den Philipp auch auf Papst Klemens V. (Pontifikat 1305-1314) ausübte, führte zum langen Exil der Päpste in Avignon (1309-1377), wo diese unter französischem Einfluss standen. Am Ende dieser Epoche kam es zum Schisma (griechisch: Spaltung), in dessen Verlauf zwei oder drei Päpste gleichzeitig den Anspruch erhoben, das legitime Oberhaupt der Kirche zu sein. Obwohl das Schisma auf dem Konzil von Konstanz (1414-1418) beendet wurde, hatte das Papsttum an Ansehen verloren. Als unmittelbare Folge stellten auf dem Baseler Konzil (1431-1449) radikale Vertreter des Konziliarismus die päpstliche Autorität in Frage. 3.4 Die Gegenreformation und die Zeit danach Im frühen 16. Jahrhundert konnten die Päpste schließlich ihre politische Autorität im Kirchenstaat wieder herstellen und nahmen zum ersten Mal die Stellung von regierenden Territorialfürsten ein. Zur gleichen Zeit griff Martin Luther den Papst an, und seine Ablehnung des Papsttums wurde zu einem wesentlichen Programmpunkt der einsetzenden Reformation. In immer schärferer Form geißelte Luther die Weltlichkeit und Korruptheit des Papsttums. 1534 ließ sich König Heinrich VIII. von England vom Parlament zum Oberhaupt der anglikanischen Kirche ernennen und verdrängte damit den Papst aus diesem Amt. Mochten die protestantischen Reformatoren untereinander auch in vielen Punkten verschiedener Meinung sein, so waren sie sich doch alle darin einig, dass das Papsttum eine schädliche oder doch zumindest entbehrliche Institution sei. Als Reaktion auf die Reformation war Papst Paul III. (Pontifikat 1534-1549) bemüht, das Kardinalskollegium nach moralischer Integrität auszuwählen und die Vorwürfe gegen das Papsttum zu entkräften. Das Tridentinum (1545-1563), das wesentlich zur Erneuerung der römisch-katholischen Kirche beitrug, befasste sich jedoch nicht mit der Rolle des Papsttums. Es überließ es dem Papst, die nach dem Konzil noch ausstehenden Fragen zu regeln sowie die vom Konzil gefassten Beschlüsse umzusetzen, womit sich der Papst in seiner Führungsrolle gestärkt sah. Durch die Auseinandersetzung mit der Reformation war das Papsttum auch in theologischen Fragen immer schärferen Angriffen ausgesetzt und wurde zum entscheidenden Kriterium, durch das sich die römisch-katholische Kirche von allen protestantischen Kirchen unterschied. Die Führungsrolle des Papstes vertiefte auch das Schisma mit der Kirche des Ostens, das seit 1054 bestand. Da die römisch-katholische Kirche das Verhältnis des Papsttums zu den Bischöfen und nationalen Herrschern nicht eindeutig festgelegt hatte, entwickelten sich aus diesen Fragen immer wieder Konflikte. Diese zeigten sich besonders im 17. und 18. Jahrhundert im Gallikanismus, Febronianismus (Betonung der Rechte und Freiheiten der deutschen Reichskirche) und Josephinismus (reformerische Staatskirchenpolitik Josephs II.). Jede einzelne dieser nationalkirchlichen Bewegungen, die die Unabhängigkeit der Bischöfe oder des Königs von Rom akzentuierten, wurden vom Papst verurteilt. Unter Papst Pius IX. (Pontifikat 1846-1878) legte das 1. Vatikanische Konzil (1870) den Rechtsprechungsprimat des Papstes über die Gesamtkirche fest und ebenso dessen Unfehlbarkeit in Fragen des Dogmas. Die Bestrebungen der Italiener nach nationaler Einheit in der Zeit zwischen 1860 und 1870 ( siehe Risorgimento) führten zur Eingliederung des Kirchenstaates zusammen mit der Stadt Rom in den neu gegründeten italienischen Nationalstaat. Aus Protest gegen den Verlust Roms zog sich Pius IX. aus der Stadt zurück und wurde freiwillig zum ,,Gefangenen des Vatikans", eines kleinen Areals von rund 40 Hektar rund um den Petersdom. Die ,,römische Frage" wurde 1929 durch ein Konkordat mit dem italienischen Staat unter Benito Mussolini geregelt und im so genannten Lateranvertrag die Souveränität des neuen Staates Vatikanstadt mit dem Papst als Staatsoberhaupt garantiert. 3.5 Das 20. Jahrhundert Nachdem im vorangegangenen Jahrhundert das Papsttum an Ansehen und Bedeutung auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche gewonnen hatte, markierte die Enzyklika Rerum Novarum (1891) von Papst Leo XIII. (Pontifikat 1878-1903) den Beginn einer Reihe von Stellungnahmen, mit denen sich das Papsttum weitsichtig zu den sittlich-moralischen Folgen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwälzungen äußerte. Zwar hielt der Papst strikt an seiner Opposition zum Marxismus fest, versuchte sich jedoch nach dem 2. Weltkrieg an die kommunistischen Regimes in Osteuropa anzunähern. Mit dieser Politik hatte er vor allem in Polen und Jugoslawien Erfolg, wo die Kirche bereits vor dem Fall der marxistischen Regierungen eine relative Freizügigkeit genoss. Papst Johannes XXIII. (Pontifikat 1958-1963) trug durch seine liberale Kirchenpolitik zum weltweiten Ansehen des Papsttums bei. Das von ihm einberufene 2. Vatikanische Konzil (1962-1965) stärkte die Rolle der Bischöfe innerhalb der Kirche, ohne die Beschlüsse des 1. Vatikanischen Konzils zu revidieren, und demonstrierte gleichzeitig eine versöhnliche Haltung gegenüber den protestantischen Kirchen und der Ostkirche. Darüber hinaus war es bestrebt, eine weniger autoritäre und mehr Mitsprache bietende Kirchenführung zu fördern. Johannes Paul II. (Pontifikat 1978-2005), der erste polnische Papst und der erste nichtitalienische Papst seit mehr als 400 Jahren, unterstrich durch seine Reisen, die ihn in alle Erdteile führten, den Anspruch auf einen kosmopolitischen Charakter der römisch-katholischen Kirche. Sein strikter Konservatismus in Fragen der katholischen Morallehre stieß jedoch bei vielen Katholiken auf Kritik. Das Pontifikat Johannes Pauls II. war so stark von dessen dominanter Persönlichkeit geprägt, dass die Diskussion um notwendige Kirchenreformen stagnierte. Im Zentrum der innerkirchlichen Diskussion um das Papsttum stand immer wieder das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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« Rolle des Papsttums.

Es überließ es dem Papst, die nach dem Konzil noch ausstehenden Fragen zu regeln sowie die vom Konzil gefassten Beschlüsse umzusetzen, womitsich der Papst in seiner Führungsrolle gestärkt sah.

Durch die Auseinandersetzung mit der Reformation war das Papsttum auch in theologischen Fragen immer schärferenAngriffen ausgesetzt und wurde zum entscheidenden Kriterium, durch das sich die römisch-katholische Kirche von allen protestantischen Kirchen unterschied. Die Führungsrolle des Papstes vertiefte auch das Schisma mit der Kirche des Ostens, das seit 1054 bestand.

Da die römisch-katholische Kirche das Verhältnis des Papsttumszu den Bischöfen und nationalen Herrschern nicht eindeutig festgelegt hatte, entwickelten sich aus diesen Fragen immer wieder Konflikte.

Diese zeigten sich besonders im17.

und 18.

Jahrhundert im Gallikanismus, Febronianismus (Betonung der Rechte und Freiheiten der deutschen Reichskirche) und Josephinismus (reformerischeStaatskirchenpolitik Josephs II.).

Jede einzelne dieser nationalkirchlichen Bewegungen, die die Unabhängigkeit der Bischöfe oder des Königs von Rom akzentuierten, wurdenvom Papst verurteilt.

Unter Papst Pius IX.

(Pontifikat 1846-1878) legte das 1.

Vatikanische Konzil (1870) den Rechtsprechungsprimat des Papstes über die Gesamtkirchefest und ebenso dessen Unfehlbarkeit in Fragen des Dogmas. Die Bestrebungen der Italiener nach nationaler Einheit in der Zeit zwischen 1860 und 1870 ( siehe Risorgimento) führten zur Eingliederung des Kirchenstaates zusammen mit der Stadt Rom in den neu gegründeten italienischen Nationalstaat.

Aus Protest gegen den Verlust Roms zog sich Pius IX.

aus der Stadt zurück und wurde freiwillig zum„Gefangenen des Vatikans”, eines kleinen Areals von rund 40 Hektar rund um den Petersdom.

Die „römische Frage” wurde 1929 durch ein Konkordat mit dem italienischenStaat unter Benito Mussolini geregelt und im so genannten Lateranvertrag die Souveränität des neuen Staates Vatikanstadt mit dem Papst als Staatsoberhaupt garantiert. 3.5 Das 20.

Jahrhundert Nachdem im vorangegangenen Jahrhundert das Papsttum an Ansehen und Bedeutung auch außerhalb der römisch-katholischen Kirche gewonnen hatte, markierte dieEnzyklika Rerum Novarum (1891) von Papst Leo XIII.

(Pontifikat 1878-1903) den Beginn einer Reihe von Stellungnahmen, mit denen sich das Papsttum weitsichtig zu den sittlich-moralischen Folgen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwälzungen äußerte.

Zwar hielt der Papst strikt an seiner Opposition zum Marxismus fest, versuchte sichjedoch nach dem 2.

Weltkrieg an die kommunistischen Regimes in Osteuropa anzunähern.

Mit dieser Politik hatte er vor allem in Polen und Jugoslawien Erfolg, wo dieKirche bereits vor dem Fall der marxistischen Regierungen eine relative Freizügigkeit genoss. Papst Johannes XXIII.

(Pontifikat 1958-1963) trug durch seine liberale Kirchenpolitik zum weltweiten Ansehen des Papsttums bei.

Das von ihm einberufene 2.

VatikanischeKonzil (1962-1965) stärkte die Rolle der Bischöfe innerhalb der Kirche, ohne die Beschlüsse des 1.

Vatikanischen Konzils zu revidieren, und demonstrierte gleichzeitig eineversöhnliche Haltung gegenüber den protestantischen Kirchen und der Ostkirche.

Darüber hinaus war es bestrebt, eine weniger autoritäre und mehr Mitsprache bietendeKirchenführung zu fördern.

Johannes Paul II.

(Pontifikat 1978-2005), der erste polnische Papst und der erste nichtitalienische Papst seit mehr als 400 Jahren, unterstrichdurch seine Reisen, die ihn in alle Erdteile führten, den Anspruch auf einen kosmopolitischen Charakter der römisch-katholischen Kirche.

Sein strikter Konservatismus inFragen der katholischen Morallehre stieß jedoch bei vielen Katholiken auf Kritik.

Das Pontifikat Johannes Pauls II.

war so stark von dessen dominanter Persönlichkeitgeprägt, dass die Diskussion um notwendige Kirchenreformen stagnierte.

Im Zentrum der innerkirchlichen Diskussion um das Papsttum stand immer wieder das Dogma vonder Unfehlbarkeit des Papstes. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation.

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