Lebensmittelrecht.
Publié le 15/06/2013
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Lebensmittelrecht. 1 EINLEITUNG Lebensmittelrecht, umfasst Gesetze und Regelungen, die die Reinheit und Qualität von Nahrungsmitteln festlegen und dadurch die Gesundheit des Verbrauchers schützen sowie wirtschaftliche Nachteile ausschließen sollen. Das erste Gesetz dieser Art war das Britische Nahrungs- und Drogengesetz (British Food and Drugs Act) von 1860. Dieses wurde eingeführt, um die damals weitverbreitete Praxis zu bekämpfen, hochwertige Nahrungsgüter mit minderwertigen Zusätzen zu mischen. Damals war es durchaus üblich, Lebensmittel mit unerwünschten Zusätzen zu strecken, indem man etwa giftiges Bleiacetat zum Zucker, Kreide zu Mehl oder Wasser zur Milch gab. Mit dem Gesetz wollte man zweierlei erreichen: Zum einen sollte es dem Konsumenten garantieren, dass die Nahrung tatsächlich das hielt, was man aufgrund der Bezeichnung und Beschreibung erwarten kann (Schutz vor Täuschung und Wertminderung); zum anderen sollte die Beimischung giftiger oder gesundheitlicher Stoffe zur Nahrung verhindert werden. Diese Grundsätze gelten bis auf den heutigen Tag für alle Gesetze zur Herstellung, Verteilung und Reklame von Lebensmitteln in den meisten Ländern. In Deutschland wird das Lebensmittelrecht heute durch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz geregelt, das seit 1974 in Kraft ist. Darin sind nicht nur Bestimmungen enthalten, die die Lebensmittel betreffen, sondern auch solche zu Kosmetika, Reinigungs- und Genussmitteln (Rauchwaren und Spirituosen) sowie z. B. auch Spielwaren, Scherzartikel und Verpackungen, weil unter Bedarfsgegenständen all diejenigen verstanden werden, mit denen der Mensch direkt in Berührung kommt. 2 ZUSÄTZE UND VERUNREINIGUNGEN Auf dieses erste Gesetz folgte eine weitere Regelung, die auch die Zusätze zu den Lebensmitteln - wie Farben, Aroma- und Konservierungsstoffe, Emulgatoren, Stabilisatoren usw. - einer gesetzlichen Kontrolle unterwarf. Anfangs erstreckten sich die Verbote auf Zusätze, deren Gefährlichkeit man zufällig erkannte. Dies betraf z. B. die stark krebserregende Substanz Diazoaminobenzol, manchmal als ,,Butter-Gelb" bezeichnet, weil sie in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts als Zusatz zur Färbung von Margarine verwendet wurde; oder Cobaltsalze, die man in den fünfziger Jahren dem Bier in Kanada der schöneren Schaumkrone wegen zusetzte, bis man feststellte, dass dies zu irreparablem Schaden am Herzmuskel führte. Während der fünfziger und sechziger Jahre wurden umfangreiche allgemeine Tests unter nationaler und internationaler Kontrolle mit Lebensmittelzusatzstoffen gemacht, die sie auf Toxizität (Giftigkeit), mögliche Krebserzeugung, Mutagenität (mögliche Erzeugung von Erbschäden) und Teratogenität (Missbildungen auslösend) untersuchten. Daraufhin wurden auch die Lebensmittelgesetze dahin gehend abgeändert, dass Lebensmitteln nur noch getestete Zusätze beigemischt werden dürfen. Kräuter und Gewürze werden jedoch nicht als Zusätze gewertet und sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Liste der genehmigten Lebensmittelzusätze ist für die einzelnen Länder nicht ganz einheitlich, da die Interpretationen der einzelnen Tests nicht überall gleich sind. So sind etwa nicht alle bekannten künstlichen Süßstoffe auch in allen Ländern erlaubt. In der Landwirtschaft benützte Chemikalien - Pestizide, Herbizide und Dünger - können ebenfalls potentiell gefährliche Substanzen in der Nahrung hinterlassen; auch bei chemischen Verunreinigungen, die bei der Aufbereitung der Lebensmittel entstehen, sind Rückstände nicht ausgeschlossen. Für bekannte oder verdächtige gefährliche Substanzen gibt es Grenzwerte für das Vorhandensein in Lebensmitteln. Diese Werte werden berechnet nach der höchsten täglichen Verzehr-Dosis, die ohne Schaden eingenommen werden kann, geteilt durch einen Sicherheitsfaktor von 100. 3 HYGIENE UND SICHERHEIT Frühere Bestimmungen über die Lebensmittelhygiene wurden nach dem Schmutz-Test durchgeführt; dabei zählte man einfach die Anzahl Nagerhaare und Insektenreste in der Nahrung. Die moderne Gesetzgebung geht dagegen nach folgenden Gesichtspunkten vor: Zum einen werden Hygienestandards in den Fabriken, Läden, Restaurants vorgeschrieben und das Personal, das mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, wird entsprechend ausgebildet. Zum anderen werden Stichproben den Lebensmitteln entnommen und auf bekannte Krankheitserreger hin untersucht. Normalerweise werden für derlei Tests bis zu 48 Stunden benötigt. Dies ist eine zu lange Zeit, wenn es sich um leicht verderbliche Ware handelt. Modernste Methoden der Mikrobiologie schaffen hier Abhilfe; so kann man z. B. mit Hilfe der DNA-Polymerasekettenreaktion bakterielle Kontamination (Verunreinigung mit Bakterien) schon innerhalb weniger Stunden mit Angabe der Bakterienart und des Ausmaßes der Kontamination feststellen. 4 WERBE- UND VERPACKUNGSINFORMATIONEN Hier ist der leitende Gedanke der, dass die Beschreibung jeder zum Verkauf angebotenen Ware wahrheitsgemäß und vollständig sein muss. Wenn z. B. eine Ware auf der Verpackung zusammen mit anderen Waren als Abbildung gezeigt wird, die beigefügten Waren jedoch nicht Bestandteil der Packung sind, dann muss dies auf der Verpackung durch den Zusatz ,,Serviervorschlag" oder ähnliche Angaben gekennzeichnet sein. Kalorienarme Lebensmittel dürfen nicht mit dem Hinweis ,,Vermindert Ihr Gewicht" gekennzeichnet sein, sondern es darf nur der neutrale Hinweis ,,geeignet zum Verzehr im Rahmen einer Kaloriendiät" vermerkt sein. Hinweise auf gesundheitserhaltende Eigenschaften, etwa ,,Vorbeugend gegen Krebs (oder Herzinfarkt)" sind generell untersagt. Allerdings gibt es seit 1993 eine Bestimmung in den USA, die besagt, dass Diät-Lebensmittel mit niedrigem Fett- und hohem Frucht- oder Gemüsegehalt mit der Aufschrift ,,könnte das Krebsrisiko einiger Krebsarten vermindern" versehen werden dürfen; ebenso können Lebensmittel mit hohem Calciumgehalt mit dem Vermerk ,,vermindert das Risiko, an Osteoporose zu erkranken" versehen werden. Beide Regelungen gelten jedoch (noch) nicht in Deutschland. Angaben über den Gehalt einzelner Stoffe in der Nahrung müssen über Prozentangaben hinausgehen. Ausdrücke wie ,,rein", ,,natürlich", ,,leicht" bzw. ,,lite" sowie ,,arm an" und ,,frei von" werden von den nationalen bzw. internationalen Kommissionen definiert, um Klarheit für den Kunden zu garantieren. Siehe auch Lebensmittelkennzeichnung Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.