Kosovo-Konflikt - Geschichte.
Publié le 15/06/2013
Extrait du document
«
Entgegen den ursprünglichen Erwartungen, Milosević werde sich binnen weniger Tage der Übermacht der NATO beugen, ließ er sich weder durch die massiven Luftschläge,denen die jugoslawische Armee nichts entgegenzusetzen hatte, noch durch zahlreiche Vermittlungsbemühungen und Friedenspläne zum Einlenken bewegen.
Die NATOkonzentrierte ihre Angriffe zunächst auf militärische Ziele vor allem in Serbien; doch je länger der Krieg andauerte, desto mehr nahm die NATO auch Ziele ins Visier, dieallenfalls noch mittelbar von militärischer Bedeutung waren.
In etwa 35 000 Einsätzen zerbombten NATO-Kampfflugzeuge große Teile der Infrastruktur Jugoslawiens, u.
a.die wichtigen Donaubrücken in Novi Sad und Belgrad sowie die Wasser- und Stromversorgung in den Ballungszentren und eine Reihe großer Industrieanlagen; die Angriffeauf Erdölraffinerien und Chemiewerke zogen zudem unabsehbare Umweltschäden nach sich.
Mit der Dauer und der Ausweitung der Luftangriffe nahm in mehrerenwestlichen Staaten auch die Opposition gegen die Kriegsführung zu.
Deren Berechtigung wurde zunehmend bezweifelt, da Flucht und Vertreibung der kosovo-albanischenBevölkerung sich verstärkt fortsetzten.
Nach Angaben des UNHCR waren bis Ende Mai über 700 000 Kosovaren in die Nachbarstaaten Albanien und Ehemalige JugoslawischeRepublik Mazedonien geflohen; die Anzahl der Binnenflüchtlinge im Kosovo wurde auf etwa 500 000 beziffert.
Der Einsatz von Bodentruppen im Kosovo wurde wiederholtangedroht, aber angesichts der zu erwartenden Verluste und der folglich zu erwartenden breiten Ablehnung innerhalb der NATO-Staaten nicht umgesetzt.
Nach zehn Wochen NATO-Bombardement stimmten Milosevi ć und das serbische Parlament am 3.
Juni 1999 schließlich einem Friedensplan zu, den der finnischeStaatspräsident Martti Ahtisaari und der russische Kosovo-Beauftragte Wiktor Tschernomyrdin auf der Grundlage eines Friedensplanes der G-8-Staaten (G-7 und Russland)vermittelt hatten und der im Wesentlichen die sofortige Einstellung aller Gewalt und den zügigen Abzug aller serbischen Einheiten aus dem Kosovo sowie die Stationierungeiner Friedenstruppe mit UN-Mandat im Kosovo vorsah.
Am 9.
Juni 1999 unterzeichneten die NATO und der jugoslawische Generalstab das entsprechende Militärabkommenüber den jugoslawischen Truppenabzug aus dem Kosovo.
Am folgenden Tag, dem 10.
Juni 1999, stellte die NATO ihre Luftangriffe auf Jugoslawien ein, und diejugoslawische Armee begann ihren Rückzug aus dem Kosovo.
5 UN-RESOLUTION, KFOR UND UNMIK
Am 10.
Juni 1999 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf der Grundlage eines Entwurfes der G-8-Staaten die Resolution 1244 als völkerrechtliche Basis fürden künftigen Status des Kosovo, der integraler Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien bleiben soll.
Eine internationale Friedenstruppe ( Kosovo Force, KFOR) unter Führung der NATO soll Sicherheit und Ordnung wiederherstellen, die Rückkehr der Flüchtlinge gewährleisten, die bewaffneten kosovo-albanischen Gruppen (unter ihnen alsgrößte die UÇK) entwaffnen und Gewalt zwischen den verfeindeten ethnischen Gruppen verhindern.
Das Mandat der KFOR wurde zeitlich nicht begrenzt.
Eine vom UN-Generalsekretär bestellte zivile Übergangsverwaltung ( United Nations Interim Administration Mission in Kosovo, UNMIK) soll eine funktionierende Selbstverwaltung und demokratische Strukturen im Kosovo aufbauen; zum Leiter der UNMIK wurde Bernard Kouchner, zum Verantwortlichen für den Aufbau der Zivilverwaltung Tom Koenigsernannt.
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen vom Internationalen Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ITCY) geahndet werden.(Im Mai 1999 hatte das ITCY gegen Milosevi ć und vier weitere führende serbische Politiker wegen ihrer Verantwortung für die Vertreibung Hunderttausender und dieErmordung Hunderter Kosovaren Anklage erhoben und einen internationalen Haftbefehl erlassen; es war dies die erste internationale Anklage gegen ein amtierendesStaatsoberhaupt.) Die UN-Resolution 1244 rief auch alle Regierungen und internationalen Hilfsorganisationen auf, sich am Wiederaufbau des Kosovo und der Balkanregionzu beteiligen.
Binnen zehn Tagen zogen sämtliche serbisch-jugoslawischen Militär-, Paramilitär- und Polizeieinheiten, denen durch die Luftangriffe nur geringe Verluste an Menschenlebenund Kriegsmaterial zugefügt worden waren, vollständig aus dem Kosovo ab.
Zugleich rückten die Kontingente der NATO und später Russlands als KFOR (insgesamt etwa50 000 Soldaten) nach.
Die USA, Frankreich, Großbritannien, Italien und die Bundesrepublik Deutschland übernahmen jeweils die militärische Verantwortung in einem derfünf Sektoren, in die der Kosovo aufgeteilt worden war.
5.1 Rückkehr der Flüchtlinge und Wiederaufbau
Unter teilweise chaotischen Verhältnissen kehrten Hunderttausende der bis dahin in Lagern in Albanien und Mazedonien kampierenden Flüchtlinge in ihre häufig verwüstetenHeimatorte zurück.
Sie lösten ihrerseits eine Fluchtwelle der im Kosovo heimischen Serben aus, die ursprünglich etwa 10 Prozent der Gesamtbevölkerung im Kosovoausmachten.
Obwohl die KFOR ein multiethnisches Zusammenleben der Bevölkerungsgruppen gewährleisten sollte, konnte sie blutige Racheaktionen, pogromartigeÜbergriffe und Vertreibungen von Serben und Roma, denen die Kosovaren Kollaboration mit den Serben bei der Unterdrückung anlasteten, nicht verhindern.
Um die Kriegsfolgen zu beseitigen und der gesamten Balkanregion zu einer wirtschaftlichen und politischen Stabilisierung zu verhelfen, schlossen sich im Juni 1999zahlreiche Staaten und internationale Organisationen zum Balkan-Stabilitätspakt unter Federführung der Europäischen Union (EU) zusammen und stellten im Juli eineSoforthilfe für den Wiederaufbau in Höhe von 2,2 Milliarden DM zur Verfügung.
Die Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere Serbien, wurde erst in die Hilfsmaßnahmeneinbezogen, als im September 2000 mit der Wahl von Vojislav Koštunica zum Präsidenten eine Demokratisierung eingeleitet wurde.
Dem Kosovo stellte die internationale Staatengemeinschaft nach dem Krieg zwar in großem Umfang materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung; ein politischesKonzept für die Zukunft des Kosovo ließ sie jedoch vermissen.
Im Widerspruch zur UN-Resolution 1244 sagte die Staatengemeinschaft dem Kosovo eine Volksabstimmungüber seine staatliche Zukunft zu.
Ein Jahr nach dem Ende des Krieges empfahl eine UN-Kommission eine „bedingte Unabhängigkeit” für den Kosovo mit der Begründung,nach der Erfahrung von Vertreibung und Krieg könne man von den Kosovo-Albanern nicht erwarten, dass sie sich einer serbischen bzw.
jugoslawischen Regierungunterstellten.
6 UN-VERWALTUNG UND STATUSFRAGE
Ein weiterer Schritt zur Stabilisierung und Normalisierung der politischen Verhältnisse im Kosovo war ein von der UNMIK im Mai 2001 verabschiedeter „Verfassungsrahmen”für eine „provisorische Selbstverwaltung” mit einer aus demokratischen Wahlen hervorgegangenen Regierung an der Spitze.
In die Zuständigkeit dieser Regierung fallenBereiche wie Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Gesundheit und Bildung; Justiz, Polizei und Außenpolitik sowie die Oberaufsicht über den Finanzhaushalt bleiben bei der UNMIK.Zu Entscheidungen über den Status der Provinz oder zur Abhaltung einer entsprechenden Volksabstimmung wurden Parlament und Regierung nicht befugt; die UN-Resolution 1244, die den Kosovo als integralen Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien definiert, blieb in Kraft.
Im November 2001 fanden auf der Grundlage des„Verfassungsrahmens” Parlamentswahlen statt, aus denen eine Koalitionsregierung der maßgeblichen Albaner-Parteien Demokratische Liga des Kosovo (LDK) undDemokratische Partei des Kosovo (PDK) mit Ibrahim Rugova als Präsidenten hervorging.
Forderungen von Präsident Rugova an das Ausland, den Kosovo als unabhängigen Staat anzuerkennen, lehnten unter Hinweis auf die UN-Resolution 1244 u.
a.
die Staatender Europäischen Union (noch) ab.
Ebenso hatte schon im Vorfeld der Wahlen die UNMIK versichert, dass die Wahlen keinesfalls als Präjudiz für eine künftigeUnabhängigkeit des Kosovo zu interpretieren seien.
Eine klare, befriedigende und völkerrechtlich einwandfreie Perspektive für den Kosovo aber entwickelten weder UN nochEU.
Jahrelang war die Frage nach dem endgültigen Status des Kosovo in den Hintergrund gedrängt worden, ohne dass sie durch die „natürliche” Entwicklung der Verhältnisse imKosovo oder in Serbien einer Lösung näher gekommen wäre, bis sich die internationale Staatengemeinschaft nicht zuletzt auf Druck des Kosovo dazu veranlasst sah, sichmit dem Problem zu befassen.
2006 begannen unter Vermittlung des UN-Gesandten Martti Ahtisaari direkte Verhandlungen zwischen Vertretern des Kosovo und Serbiensüber den endgültigen Status des Kosovo.
Allerdings erwiesen sich die Positionen im Lauf der Verhandlungen als kaum verrückbar: Für den Kosovo war die Unabhängigkeitdas unabdingbare Ziel der Verhandlungen, während nach serbischer Auffassung der Kosovo integraler, wenngleich weitgehend autonomer Bestandteil Serbiens zu bleibenhatte.
Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen, die erwartungsgemäß keine Annäherung in der Statusfrage gebracht hatten, legte Ahtisaari im Februar 2007 seineVorschläge für die Zukunft des Kosovo vor: Danach sollte der Kosovo de facto unabhängig werden und über – allerdings beschränkte – Souveränität unter internationalerAufsicht verfügen; jedoch wurde in dem Kosovo-Plan weder dem Kosovo die Unabhängigkeit ausdrücklich zu- noch Serbien die Souveränität über den Kosovo abgesprochen..
»
↓↓↓ APERÇU DU DOCUMENT ↓↓↓
Liens utiles
- Nordirland-Konflikt - Geschichte.
- ORIGINE ET SENS DE L’HISTOIRE [Ursprung und Sinn der Geschichte] de Karl Jaspers (Résumé et analyse)
- Rudolf Eucken: Einführung in die Geschichte der Philosophie Anthologie.
- Heinrich Graetz: Geschichte der Juden - Anthologie.
- Geschichte der Pädagogik 1 EINLEITUNG Geschichte der Pädagogik (griechisch paidagogike: Erziehungskunst), Bezeichnung von Theorie und Methode der Erziehung.