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Kinder- und Jugendfilm.

Publié le 20/06/2013

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Kinder- und Jugendfilm. 1 EINLEITUNG Kinder- und Jugendfilm, im engeren Sinn Sammelbezeichnung für die filmische Produktion für Kinder und für Jugendliche bis etwa 16 Jahre. In einem erweiterten Sinn werden alle Fime, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, dieser Filmgattung zugeordnet. 2 RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN In der Bundesrepublik Deutschland kann jeder Film, sofern er Kindern und Jugendlichen nicht angeboten werden soll, auf den Markt gebracht werden. Filme, die auch vor jugendlichem Publikum gezeigt werden sollen, müssen jedoch der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vorgelegt werden, deren Rechtsträger die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. ist. Die Prüfung durch die FSK erfolgt auf Antrag. Entschieden wird, für welche Altersgruppen Filme oder Bildträger freigegeben werden können. Die Prüfvoten werden von den Obersten Landesbehörden, die für die Zulassung von Kindern und Jugendlichen zu öffentlichen Filmveranstaltungen bzw. für die Abgabe von Bildträgern an diese zuständig sind, übernommen. Die Obersten Landesbehörden kennzeichnen die Filme als 1.) Freigegeben ohne Altersbeschränkung 2.) Freigegeben ab 6 Jahren 3.) Freigegeben ab 12 Jahren 4.) Freigegeben ab 16 Jahren 5.) Nicht freigegeben unter 18 Jahren. Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kindern unter 6 Jahren öffentliche Filmveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Kindern ist es gestattet, bis 20 Uhr Filmvorführungen zu besuchen, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen über 16 Jahren bis 24 Uhr. Für die Durchführung der Prüfung von Filmen gelten die Grundsätze der FSK, die von der aus 20 Mitgliedern bestehenden Grundsatzkommission erlassen werden. Diese ist zu gleichen Teilen mit Vertretern der Film-/Videowirtschaft, der öffentlichen Hand, des Jugendschutzes, der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und der Landesmedienanstalten besetzt. Bei ihrer Prüftätigkeit hat die FSK die im Grundgesetz geschützten Werte zu beachten. So werden insbesondere Filme, die unmenschliche Gewaltdarstellung und Pornographie beinhalten, nicht für Jugendliche freigegeben. Die Freigaben der FSK erfolgen jedoch nicht unter dem Aspekt pädagogischer Empfehlungen, sondern sollen lediglich gewährleisten, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht beeinträchtigt wird. 3 SPIELORTE UND INITIATIVEN In Deutschland gibt es neben den gewerblichen Kinos auch eine große Zahl anderer Spielstätten, die Filmveranstaltungen für Kinder und Jugendliche organisieren. Ende 1998 waren rund 1 200 Initiativen mit mehr als 2 000 Spielstellen im Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF) zusammengeschlossen. Nichtkommerzielle Filmvorführungen werden in Jugendhäusern, Kulturzentren, Schul- oder Jugendfilmclubs, Jugendverbänden oder Volkshochschulen veranstaltet. Vor allem in der Provinz oder in den Vororten von Großstädten, wo häufig keine gewerblichen Spielstellen existieren, sind solche Veranstaltungen für junge Zuschauer oft die einzige Möglichkeit, Filme zu sehen. Solche Filminitiativen haben die Chance, mit ihrem Programm gezielt auf ihr jugendliches Publikum einzugehen. Ihr Filmangebot besteht nicht nur aus Kinohits für die breite Masse, sondern kann auch spezielle Interessen berücksichtigen. In der nichtgewerblichen Kinoarbeit haben Kinder und Jugendliche Gelegenheit, Filme gemeinsam zu erleben und zu diskutieren. Häufig helfen spielerische Nachbereitungen unter der Anleitung von pädagogischen Fachkräften, das Gesehene zu verarbeiten. Verfasst von: Andreas Beil Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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