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Freiheit Freiheit, Schlüsselbegriff verschiedener Wissenschaften (v.

Publié le 16/06/2013

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Freiheit Freiheit, Schlüsselbegriff verschiedener Wissenschaften (v. a. der Politik und Philosophie) sowie der politischen Auseinandersetzung. Freiheit meint zum einen Willensfreiheit, also die Möglichkeit, das eigene Handeln selbst bestimmen zu können. Insofern steht der freie Wille im Gegensatz zu Vorstellungen des Determinismus aller Art (z. B. Schicksal, göttlicher Wille). Die Abwesenheit von Freiheit wird angenommen, wenn der Wille durch Gewalt gebrochen wird. Eine Zwischenstellung nimmt die Beschränkung des Willens durch äußere Zwänge ein. Dabei wird der freie Wille formal anerkannt, praktisch aber im Sinne des Zwangs ,,kanalisiert", so dass eine Entscheidungsfreiheit nicht gegeben ist. Freiheit wurde im Laufe der Geschichte unterschiedlich politisch definiert. Der Freiheitsbegriff hat so seine konkret-geschichtliche Ausprägung erfahren. In der Antike war frei, wer Bürger war. Die Mehrheit der Bevölkerung lebte jedoch in Sklaverei und war damit von allen Bürgerrechten ausgeschlossen. Das Mittelalter kannte verschiedene Stufen der persönlichen Abhängigkeit (siehe Leibeigenschaft). Die herrschende Schicht des Adels verfügte über Grundbesitz und leitete daraus zugleich Herrschaftsrechte und Standesprivilegien ab (siehe Feudalismus). Wie frei oder unfrei ein Mensch war, ergab sich aus seiner Stellung in der gesellschaftlichen Hierarchie. Die Philosophie der Aufklärung formulierte den Freiheitsbegriff des wirtschaftlich erstarkenden, zur politischen Macht drängenden Bürgertums. Gegen das geltende, von absoluten Fürsten gesetzte Recht wurde ein Naturrecht postuliert, dessen Kern der Schutz von Person und Eigentum war. Im Zuge der Französischen Revolution schlug sich der Naturrechts-Gedanke in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte nieder, die bis ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland fortwirkt. Mit der Machtergreifung des französischen Bürgertums unter der Parole ,,Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" setzte ein Wandel des Staatsverständnisses ein: Der alte, von König und Aristokratie dominierte Staat (und sein Recht) waren als Hort der Unfreiheit definiert worden. Nunmehr wurden die Staatsgewalt und das von ihr gesetzte Recht als Verwirklichung der (bürgerlichen) Freiheit begriffen. Insofern schuf die Französische Revolution die Grundlagen des modernen Rechtsstaates. Aufgrund der politischen Zersplitterung und wirtschaftlichen Rückständigkeit Deutschlands wurden hier Freiheitsvorstellungen weniger an praktischen Interessen (des Bürgertums) ausgerichtet. Immanuel Kant setzte Freiheit mit sittlichem Handeln gleich, G. W. F. Hegel sah im (bestehenden) Staat bzw. Recht bereits die verwirklichte Freiheit. Der Versuch, das französische Vorbild auf deutschem Boden nachzuahmen, scheiterte 1848. Im Zuge der industriellen Revolution bildeten sich der moderne Kapitalismus und eine neue Klasse, die Arbeiterschaft, heraus. Karl Marx kritisierte, dass der ,,freie Lohnarbeiter" frei sei von allen Mitteln, um sich am Leben erhalten zu können, und deshalb seine Arbeitskraft verkaufen müsse. Die Freiheit des Lohnarbeiters bedeute also Trennung von den Produktionsmitteln. Marx betrachtete jedoch generell die Arbeit als ,,Reich der Notwendigkeit", das zugunsten des ,,Reiches der Freiheit" minimiert werden müsse. Freiheit im Kapitalismus, so Marx, löse sich auf in den ,,stummen Zwang der Verhältnisse". Die Marxsche Kapitalismuskritik wurde in modifizierter Form von der Arbeiterbewegung aufgegriffen, die einerseits dem Staat soziale Rechte abzutrotzen suchte, andererseits revolutionär agierte (siehe Russische Revolution). Der Nationalsozialismus wandte sich sowohl gegen den liberalen wie gegen den sozialen Freiheitsbegriff: Adolf Hitler sah in der Freiheit des Einzelnen eine Schwächung des Staates, er forderte Opfer und die Mobilisierung aller Ressourcen für seine Kriegspolitik. Wenn man von einem nationalsozialistischen Freiheitsbegriff sprechen kann, dann in dem Sinne einer totalen Freiheit des NS-Staates, der sich in seiner Handlungsfreiheit nicht beschränken lassen wollte. Nach 1945 wurde in Deutschland eine ,,freiheitlich-demokratische Grundordnung" errichtet, d. h. ein rechtsstaatliches Herrschaftssystem mit Mehrparteiensystem, Gewaltenteilung und einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Freiheit ist somit im Rahmen der Rechtsvorschriften und der wirtschaftlichen Verhältnisse gewährleistet. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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