Diplomatie - Politik.
Publié le 16/06/2013
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Außenministerien sind gewöhnlich nach geographischen und sachlichen Gesichtspunkten unterteilt.
Sachbearbeiter eines Länderressorts sind Karrierediplomaten, die sichauf bestimmte Aspekte des Landes spezialisieren, für das sie zuständig sind.
Instruktionen und Berichte von den Gesandtschaften im Ausland werden zuerst von demSachbearbeiter des zuständigen Länderressorts bearbeitet.
Die Sachabteilungen befassen sich mit den Fragen und Problemen, die zweckmäßigerweise nicht unter dieZuständigkeit eines Länderressorts fallen: Welthandel, internationale Organisation, Menschenrechte, Geheimdienst, öffentliche Information, internationales Recht, Pässe undVisa.
3.2 Auslandsvertretungen
Die Auslandsvertretungen (Botschaften) werden von Botschaftern geleitet, denen ein Erster Sekretär als Stellvertreter zur Seite steht.
Der Stellvertreter beaufsichtigt undkoordiniert die Arbeit der Mitarbeiter und übernimmt als chargé d’affaires die Aufgaben der Gesandtschaft, wann immer der Botschafter verhindert ist oder die Stellung des Botschafters vorübergehend vakant ist.
3.2. 1 Organisation
Eine diplomatische Vertretung ist in eine Anzahl von Funktionsabteilungen eingeteilt, die beobachten, berichten und sich mit den Fragen ihres jeweiligen Arbeitsgebietsbefassen.
Die meisten Gesandtschaften verfügen über Abteilungen für politische, wirtschaftliche und Handelsangelegenheiten, für Information und Kultur,Konsularangelegenheiten und Verwaltungsaufgaben.
Darüber hinaus gehören zu einer Gesandtschaft gewöhnlich eine Anzahl von Attachés anderer Regierungsbehörden.
Botschaften werden weitestgehend mit Beamten des auswärtigen Dienstes besetzt, die aus ihren jeweiligen Behörden im Heimatland abgezogen werden.
Die Sekretäre unddas Verwaltungspersonal kommen aus einem anderen Bereich des öffentlichen Dienstes.
Bürger des Gastlandes können als Übersetzer oder für nicht vertrauliche Tätigkeitenangestellt werden.
3.2. 2 Tätigkeiten
Das Betätigungsfeld einer Botschaft ist äußerst vielfältig.
Es reicht von ernsthaften Aufgaben, wie der Verhandlung von Fragen großer politischer Bedeutung über dieBerichterstattung und Kommentierung wichtiger Vorgänge im Gastland, bis zur Erteilung von Visa.
Neben den diplomatischen und politischen Pflichten gehört auch die konsularische Tätigkeit für die Regierung in der Heimat zu den Aufgaben des Botschaftspersonals.
Diekonsularischen Dienstleistungen betreffen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen Ländern.
Ursprünglich wurden diplomatische und konsularische Pflichtenstreng auseinandergehalten, da nach der Ansicht früher politischer Theoretiker die nationalen Interessen nicht mit privaten Handelsangelegenheiten belastet werden sollten.Deshalb gab es gewöhnlich zwei getrennte Dienste – den diplomatischen und den konsularischen.
Heute haben alle größeren Länder beide Dienste integriert.
3.3 Der auswärtige Dienst
Heute besetzen fast alle Nationen den auswärtigen Dienst mit Karrierebeamten, die auf der Basis von strengen Auswahlprüfungen ausgesucht werden.
Früher wurde dasdiplomatische Personal nach politischen Gesichtspunkten eingestellt; oft kam dieses aus reichen Familien, die sich die beträchtlichen Kosten eines Diplomatenlebens leistenkonnten, so dass dies die Staatskasse nicht belastete.
In den fünfziger Jahren des 19.
Jahrhunderts führten Frankreich und Großbritannien für die Stellen des diplomatischen Dienstes Auswahlprüfungen ein; doch niedrigeGehälter begrenzten die Zahl der Personen, die es sich leisten konnten, in den auswärtigen Dienst einzutreten.
In Großbritannien mussten alle Anwärter ein persönlichesMindesteinkommen für wenigstens die ersten beiden Jahre nachweisen.
Seit dem 2.
Weltkrieg sind Gehälter und Spesenbewilligungen gestiegen, so dass Personen allerVermögensverhältnisse in den diplomatischen Dienst eintreten können.
Unbedingte Voraussetzung für den Eintritt in den auswärtigen Dienst sind flüssige Sprachkenntnissein wenigstens zwei Fremdsprachen.
4 DIPLOMATISCHE KONVENTIONEN
Diplomatische Formen und Konventionen sind im hohen Maße stilisiert und formell.
Die Sprache neigt zur Untertreibung, eine emotionale Ausdrucksweise ist verpönt.
DieUmgangsformen diplomatischer Zusammenkünfte sind sorgfältig vorgeschrieben.
Privilegien und Rechtsschutz der Diplomaten sind in Abkommen und Verträgenniedergelegt.
Jeder Bruch der Etikette zieht unweigerlich eine Zurückweisung nach sich.
4.1 Protokoll
Weil die Botschafter in ihrer Person die Führer ihrer Regierung repräsentieren, waren die Beziehungen der Botschafter untereinander in einem Land immer auchPrestigefragen; weshalb solchen Einzelheiten, wie etwa dem Platz eines Botschafters in einer feierlichen Prozession, oder welcher Botschafter zuerst einen Raum betrat,große Bedeutung zukam.
Solche Fragen waren Gegenstand auf dem Wiener Kongress 1815, dem Aachener Kongress 1818 sowie auf dem Wiener Treffen zur Vorlage eines Abkommens überdiplomatische Beziehungen 1961.
Als Ergebnis dieser Treffen wurden die Diplomaten in drei Gruppen eingeteilt: (1) Botschafter, Legaten und päpstliche Nuntien, die immerbeim Staatsoberhaupt akkreditiert sind; (2) Abgesandte und andere Personen, die bei einem Staatsoberhaupt akkreditiert sind; (3) Chargés d’affaires, die bei den Außenministern akkreditiert sind.
Nur die Angehörigen der ersten Gruppe vertreten die Staatsoberhäupter.
Vorrang unter den diplomatischen Vertretern in einer Hauptstadtregelt sich heute nach dem Alter innerhalb des diplomatischen Korps.
Der älteste Angehörige dieses Korps wird als Doyen oder Dekan bezeichnet.
Der Doyen vertritt gewöhnlich das gesamte diplomatische Korps bei feierlichen Anlässen und in Sachen der diplomatischen Vorrechte und des Rechtsschutzes.
Die kürzeste Sammlung desdiplomatischen Protokolls ist das unter der Führung der UNO fertig gestellte Wiener Abkommen zu den diplomatischen Beziehungen in 53 kurzen Paragraphen.
4.2 Privilegien und Rechtsschutz
Seit frühester Zeit wurden den Boten und Herolden Vorrechte und ein besonderer Rechtsschutz gewährt.
Jahrhundertelang galt das Gesandtschaftsgelände als eine „Insel der Souveränität” des Heimatlandes.
Nach dem Wiener Abkommen von 1961 ist dies nicht mehr der Fall.Das Gesandtschaftsgelände ist aber unverletzlich, und der Gaststaat muss jederzeit ermöglichen, dass die diplomatische Vertretung ihre Aufgaben wahrnehmen kann.Bürger des Gaststaates dürfen die Gesandtschaft ohne Zustimmung des höchsten Beamten nicht betreten.
Gesandtschaften sind vor Durchsuchungen und Annexiongeschützt.
Die gastgebenden Länder sind darüber hinaus verpflichtet, jede Botschaft gegen gewaltsames Eindringen und gegen Beschädigungen zu schützen.
Gegen diesenseit langem gültigen Grundsatz verstieß der Iran im November 1979, als eine Gruppe von Iranern die Botschaft der Vereinigten Staaten stürmte und50 Botschaftsangehörige 14 Monate lang als Geiseln festhielt.
Die ungehinderte Kommunikation zwischen der Gesandtschaft und dem Heimatland muss gewährleistet sein.
Diplomatische Kuriere dürfen nicht festgehalten werden, undDiplomatengepäck darf nicht geöffnet oder zurückgehalten werden.
Diplomatische Vertreter und ihre Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen verhaftet oder festgehalten werden; sie genießen Schutz vor dem Strafrecht und in den.
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