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Die Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben - Geschichte.

Publié le 15/06/2013

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Die Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben - Geschichte. Während des Bauernkrieges schrieb der Feldschreiber, Kürschnergeselle und Memminger Bauer Sebastian Lotzer im Februar 1525 Die grundlichen und rechten Hauptartikel aller Baurschaft, die so genannten Zwölf Artikel nieder; die Einleitung dazu stammt von dem Memminger Prediger Christoph Schappeler. Die Zwölf Artikel entwickelten sich rasch zu einem Programm der aufständischen Bauern: Sie verlangten die Aufhebung der drückendsten Lasten und gröbsten Ungerechtigkeiten. Die feudalistische Gesellschaftsordnung stellten sie nicht in Frage. Die Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben Der erste Artikel. Erstens ist unsere demütige Bitte und Begehren, auch unser aller Wille und Meinung, daß wir von nun an Gewalt und Macht haben wollen, daß eine ganze Gemeinde ihren Pfarrer selbst erwählt und prüft. Sie soll auch Gewalt haben, denselben wieder zu entlassen, wenn er sich ungebührlich verhält. Derselbe erwählte Pfarrer soll uns das heilige Evangelium lauter und klar predigen ohne jeden menschlichen Zusatz, Lehre und Gebot. Denn die stete Verkündigung des wahren Glaubens veranlaßt uns dazu, Gott um seine Gnade zu bitten, uns denselben wahren Glauben einzuprägen und in uns zu festigen. Denn wenn seine Gnade nicht in uns eingeprägt wird, so bleiben wir stets Fleisch und Blut, das dann zu nichts nütze ist; wie deutlich in der Schrift steht, daß wir allein durch den wahren Glauben zu Gott kommen können und allein durch seine Barmherzigkeit selig werden. Darum ist uns ein solcher Anführer und Pfarrer vonnöten und in der Schrift begründet. Der zweite Artikel. Zweitens, obwohl der rechte Zehnte im Alten Testament eingesetzt und im Neuen erfüllt ist, wollen wir den berechtigten Kornzehnten nichtsdestoweniger gerne geben. Doch wie es sich gebührt: d. h. man soll ihn Gott geben und den Seinen zuteilen. Gebührt er einem Pfarrer, der klar das Wort Gottes verkündigt, so sind wir willens, diesen Zehnten hinfort durch unseren eigenen Kirchenvorsteher, von der Gemeinde eingesetzt, einsammeln zu lassen. Davon soll dem Pfarrer, der von der ganzen Gemeinde gewählt wird, der gebührende und genügende Unterhalt, ihm und den Seinen, nach dem, was die ganze Gemeinde zuerkennt, gegeben werden. Was übrigbleibt, soll man den Bedürftigen, die in demselben Dorf vorhanden sind, zuteilen, je nach Sachlage und Festsetzung der Gemeinde ... Den kleinen Zehnten wollen wir gar nicht geben, denn Gott der Herr hat das Vieh frei für den Menschen geschaffen, so daß wir es für einen unzulässigen Zehnten halten, den die Menschen erfunden haben. Darum wollen wir ihn nicht mehr geben. Der dritte Artikel. Drittens ist es bisher Brauch gewesen, daß sie uns für ihre Leibeigenen gehalten haben, was zum Erbarmen ist, wenn man bedenkt, daß uns Christus alle mit seinem kostbaren Blut erlöst und erkauft hat, den Hirten ebenso wie den Höchsten, keinen ausgenommen ... Der vierte Artikel: Viertens ist bisher im Brauch gewesen, daß kein armer Mann die Erlaubnis erhielt, Wildbret, Geflügel oder Fische in fließenden Gewässern zu fangen, was uns ganz unangemessen und unbrüderlich dünkt, besonders eigennützig und dem Wort Gottes nicht gemäß ... Der fünfte Artikel: Fünftens sind wir auch belastet und geschädigt, was die Holznutzung anbetrifft, denn unsere Herrschaften haben sich die Wälder alle allein angeeignet ... Der sechste Artikel. Sechstens wird uns eine schwere Last aufgebürdet durch die Dienstleistungen, die von Tag zu Tag mehr und täglich umfangreicher werden ... Der siebente Artikel. Siebentes, daß wir uns hinfort von einer Herrschaft nicht mehr [unrechtmäßig] belasten und schädigen lassen wollen, sondern wenn eine Herrschaft jemandem rechtmäßig [ein Gut] verleiht, so soll er es nach der Übereinkunft zwischen Herr und Bauer besitzen ... Der achte Artikel. Achtens werden viele, die Güter innehaben, dadurch belastet und geschädigt, daß dieselben Güter die Zinsen nicht erbringen können und die Bauern das Ihre einbüßen und verlieren. Wir begehren, daß die Herrschaften diese Güter von ehrbaren Leuten besichtigen lassen und nach Billigkeit einen Zins vom Ertrag erheben, damit der Bauern seine Arbeit nicht umsonst tue, denn ein jeder Arbeiter ist seines Lohnes würdig. Der neunte Artikel. Neuntens sind wir belastet und geschädigt durch die großen Frevel, daß man stets neue Gesetze macht, nicht daß man uns dem Vorfall gemäß bestraft, sondern mal aus großem Neid und mal aus großer Gunst. Es ist unsere Meinung, daß man nach altem geschriebenen Strafmaß strafen soll, wonach die Sache verhandelt wird, und nicht nach Gunst. Der zehnte Artikel. Zehntens werden wir dadurch geschädigt, daß einige sich Wiesen angeeignet haben, desgleichen Äcker, die doch der Gemeinde gehören. Dieselben werden wir wieder in unseren gemeinsamen Besitz nehmen, es sei denn, man hat sie redlich gekauft ... Der elfte Artikel. Elftens wollen wir den Brauch, genannt den ,,Todfall", ganz und gar abschaffen und ihn nimmer dulden und gestatten, daß man Witwen und Waisen das Ihre ... nimmt. Beschluß. Zwölftens ist unser Beschluß und endgültige Meinung, wenn einer oder mehrere Artikel, die hier aufgestellt sind, dem Worte Gottes nicht gemäß sein sollten - wie wir aber nicht glauben -, so möge man uns diese mit dem Wort Gottes als unzulässig erweisen, dann wollen wir davon absehen, wenn man es uns aufgrund der Schrift nachweist. Für den Fall, daß man uns schon jetzt einige Artikel zuläßt, jedoch sich danach herausstellt, daß sie unrecht sind, sollen sie von Stund an tot und hinfällig sein und nichts gelten. Ebenso wollen wir uns auch vorbehalten und beschließen, [Artikel zu verwerfen], wenn einige Artikel aufgrund wahrheitsgemäßen Schriftbeweises gefunden werden sollten, die gegen Gott sind und eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Nächsten darstellen. Wir wollen uns in aller christlichen Lehre üben und sie im Leben verwirklichen; darum wollen wir Gott den Herrn bitten, der uns das geben kann und sonst niemand. Der Friede Christi sei mit euch allen! Die Kirche im Zeitalter der Reformation. Ausgewählt und kommentiert von Heiko A. Oberman. Kirchen- und Theologiegeschichte in Quellen. Band 3. Reformation. Neukirchen-Vluyn 1988, S. 128f. Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

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