Deutsche Geschichte - Geschichte. 1 EINLEITUNG Deutsche Geschichte, die Geschichte des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Reiches von seiner Konsolidierung im 10. Jahrhundert bis zum Ende des 2. Weltkrieges 1945. Zur weiteren Geschichte Besatzungszeit in Deutschland, Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik. Das deutsche Reich kristallisierte sich im Lauf etwa eines halben Jahrhunderts aus dem größeren Verband des Frankenreiches Karls des Großen heraus. 843 teilten die drei Söhne Ludwigs des Frommen, die Enkel Karls des Großen, das Frankenreich im Vertrag von Verdun unter sich auf; Ludwig, im Nachhinein ,,der Deutsche" genannt, erhielt das Ostfränkische Reich, d. h. den östlich von Rhein und Aare gelegenen Reichsteil. Mit dieser Reichsteilung wurde der Zerfall des Karolingerreiches und die eigenständige Entwicklung des Ostfränkischen Reiches eingeleitet. Durch den Vertrag von Meerssen erhielt Ludwig 870 noch die Osthälfte Lotharingiens (siehe Lothringen), und 880 kam ganz Lotharingien an das Ostfränkische Reich. Mit dem Tod des letzten ostfränkischen Karolingers, Ludwigs des Kindes, 911 und der Wahl Konrads I. (Regierungszeit 911-918) aus dem fränkischen Geschlecht der Konradiner zum König im Ostfränkischen Reich begann die endgültige Ablösung des Ostteils vom Frankenreich und seine Entwicklung zum ,,Reich der Deutschen"; zum Jahr 920 taucht der Begriff Regnum teutonicorum (Reich der Deutschen) erstmals in einer Quelle auf. Allerdings verstanden zu diesem Zeitpunkt weder die Bevölkerung noch die Herrscher ihr Reich als ,,deutsches", sondern noch als Teilreich des fränkischen, wenngleich sich die Zeitgenossen vor allem der Nachfolger Konrads, Heinrichs I. und Ottos I., durchaus bewusst waren, dass mit deren Herrschaftsantritt eine neue Epoche in der Staatenbildung begonnen hatte. Erst um die Jahrtausendwende ist von den Stämmen - Alemannen, Baiern, Franken, Lothringer und Sachsen - nicht mehr nur als gesonderten Einheiten die Rede, sondern bereits als den ,,Deutschen" als Volk, und ab dem 11. Jahrhundert taucht zunächst vereinzelt, dann immer häufiger die Bezeichnung Regnum teutonicum (deutsches Reich) bzw. Regnum teutonicorum auf. Für die mittelalterlichen Kaiser jedoch war das deutsche nur ein Teil ihres Gesamtreiches, zu dem außer Deutschland noch Reichsitalien und Burgund gehörten; sie sahen sich zudem in der von Karl dem Großen begründeten Tradition des Römischen Reiches, nannten sich ab etwa 1100 ,,König der Römer" und bezeichneten seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts ihr Reich als Heiliges Römisches Reich. Dem Verlust ihrer Herrschaftsgewalt über die nichtdeutschen Teile des Reiches trug ab dem 15. Jahrhundert die neue, bis zum Ende des alten Reiches 1806 offizielle Bezeichnung ,,Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation" Rechnung. Ende des 9. Jahrhunderts hatten sich im Ostfränkischen Reich, bedingt durch die Schwäche des Königtums und durch Angriffe von außen, relativ starke Stammesherzogtümer - Sachsen, Bayern, Schwaben und Franken - herausgebildet. Die vier Herzogtümer - Lothringen hatte sich 911 dem Westfränkischen Reich angeschlossen - hatten Konrad zu ihrem König gewählt und sich mit dem aus germanischer Tradition stammenden Wahlkönigtum zugleich für die Unteilbarkeit des Reiches entschieden. Allerdings beanspruchten sie auch, ebenfalls entsprechend germanischem Recht, weit reichendes Mitspracherecht im Reich - ein Grund, weshalb es Konrad nicht gelang, trotz der Unterstützung seitens der Kirche, die Königsgewalt im Reich durchzusetzen. Der Dualismus zwischen der Zentralgewalt und den gegen alle zentralstaatliche Tendenzen opponierenden Fürsten sollte bis zum Ende des alten Reiches 1806 bestimmend bleiben. Noch kurz vor seinem Tod designierte Konrad den sächsischen Herzog Heinrich aus dem Geschlecht der Ottonen zum Nachfolger. 2 DIE ZEIT DER OTTONEN (919-1024) 919 wurde Heinrich I. (919-936) von den Franken und den Sachsen zum König gewählt; bis 921 konnte er auch die Zustimmung der Schwaben und der Bayern erringen. 921 anerkannte der westfränkische karolingische König Karl III. im Bonner Vertrag Heinrich als ,,König der Ostfranken" und trug damit der Tatsache Rechnung, dass auf ostfränkischem Boden ein eigenständiges Staatswesen im Entstehen begriffen war. 925 gewann Heinrich Lothringen vom Westfränkischen Reich zurück, 928/29 brachte er die Elbslawen und die Böhmen unter die Oberhoheit des Reiches, und 933 besiegte er an der Spitze eines stammesübergreifenden Heeres die Ungarn bei Riade. Dieser von allen Stammesherzogtümern gemeinsam errungene Sieg trug wesentlich zur inneren Konsolidierung des Reiches und zur Festigung der ottonischen Königsmacht bei. Obwohl Heinrich mehrere Söhne hatte, bestimmte er seinen ältesten legitimen Sohn Otto zum alleinigen Nachfolger im Reich und ging damit vom karolingischen Brauch der Reichsteilung ab. 936 wurde Otto der Große (936-973) zum König gewählt und in der Tradition Karls des Großen in Aachen gekrönt. Anders als sein Vater Heinrich strebte er nicht den Ausgleich und das Zusammenwirken mit den Stammesherzögen und dem Hochadel im Reich an, sondern suchte deren Unterordnung unter die königliche Gewalt durchzusetzen. Sein Versuch, die Herzogtümer durch die Vergabe an Familienangehörige enger an die Krone zu binden, schlug jedoch fehl. Als Gegengewicht zu den Herzögen und als Machtbasis für die Krone begann er nun, die Reichskirche zu einem umfassenden Herrschaftsinstrument auszubauen. Außenpolitisch setzte Otto das Werk seines Vaters fort: Er dehnte das Reich nach Osten aus und gründete die Bistümer Meißen und Magdeburg; 950 unterwarf er Böhmen, 955 fügte er den Ungarn auf dem Lechfeld bei Augsburg eine entscheidende Niederlage zu, und 963 brachte er Polen unter die Oberhoheit des Reiches. 951 unternahm er seinen ersten Italienfeldzug und gewann die Herrschaft über das Regnum Italiae (Ober- und Mittelitalien ohne die päpstlichen Gebiete); er nannte sich nun Rex Francorum et Langobardorum (König der Franken und der Langobarden). Während seines zweiten Italienfeldzuges (961-965), auf ein Hilfeersuchen des Papstes hin unternommen, wurde er in Anknüpfung an die Reichsidee Karls des Großen am 2. Februar 962 in Rom vom Papst zum ,,Römischen Kaiser" gekrönt, und auf seinem dritten Italienfeldzug (966-972) konnte er auch die langobardischen Herzogtümer in Süditalien unter seine Oberhoheit bringen und seinen bereits 961 zum Mitkönig gewählten Sohn Otto II. zum Mitkaiser krönen lassen. Otto II. (973-983) führte das Konsolidierungswerk seines Vaters fort, sicherte die Nordgrenze gegen die Dänen und die Westgrenze, d. h. Lothringen, gegen Frankreich, scheiterte allerdings 982 gegen die Sarazenen in Süditalien und verlor alle Gebiete östlich der Elbe an die Slawen. Otto III. (983-1002) hatte die Renovatio imperii Romanorum, die Erneuerung des Römischen Reiches, zum Ziel; er wollte ein christliches Universalreich schaffen, das von der Hauptstadt Rom aus von Kaiser und Papst gemeinsam regiert werden, das Regnum in seiner bisherigen Ausdehnung umfassen und die neu entstehenden Staaten im Osten (Ungarn, Polen) an das christliche Abendland anbinden sollte. Letzteres leitete er mit der Gündung der Erzbistümer Gnesen und Gran ein. Gestützt wurde Ottos Reichsidee u. a. von zweien seiner engsten Berater, die er beide zu Päpsten ernannte: von seinem Verwandten Brun, als Gregor V. der erste Papst deutscher Herkunft, und von seinem Lehrer Gerbert von Aurillac, dem späteren Papst Silvester II. Otto starb, bevor er seine Reichsidee hatte verwirklichen können, und hinterließ keinen direkten Erben. Sein Nachfolger Heinrich II. (1002-1024) aus einer Nebenlinie der Ottonen - erst nach zähen Verhandlungen gegen andere Thronanwärter zum König gewählt - ging von der universalen Reichsidee seines Vorgängers ab und konzentrierte sich auf die Konsolidierung des Reiches im Inneren, sowohl in Deutschland als auch in Italien. Dabei bediente er sich in erster Linie der Reichskirche, die er reichlich privilegierte und begüterte und die unter Heinrich II. ihren Höhepunkt als Herrschaftsinstrument erreichte (z. B. 1007 Gründung des Bistums Bamberg als Herrschafts- und Missionszentrum für den Osten). 3 DIE ZEIT DER SALIER (1024-1125) Nach dem Aussterben der Ottonen wurde mit Konrad II. (1024-1039) der erste Salier zum König gewählt. Er verteidigte erfolgreich die Ostgrenze des Reiches gegen Ungarn und Polen; daneben bemühte er sich vor allem um eine festere Anbindung Italiens an das Reich, die ihm jedoch nur teilweise gelang. Im Inneren schuf er mit den Ministerialen und mit der Förderung des niederen Adels ein Gegengewicht zu den mächtigen Herzögen. Durch einen Erbvertrag erwarb Konrad 1033 das Königreich Burgund für das Reich. Sein Sohn Heinrich III. (1039-1056), bereits 1026 zum König gewählt, erreichte die Unterwerfung Böhmens und Ungarns und erklärte die beiden Länder zu Reichslehen; in Unteritalien machte er die normannischen Fürsten zu Vasallen des Reiches. In Fortsetzung der Politik seines Vaters erweiterte er das Reichsgut, d. h. den dem König zur Verfügung stehenden Grundbesitz des Reiches, und baute mit Hilfe von Ministerialen die Verwaltung aus, was ihn in Konflikt mit dem Hochadel brachte. Stark geprägt von der kluniazensischen Reformbewegung, strebte Heinrich die Beseitigung der Missstände in der Kirche (Ämterkauf, Verweltlichung des Klerus, Verletzung des Zölibats usw.) an sowie die Reform von Kirche und Papsttum; zu diesem Zweck setzte er nicht nur im Reich reformorientierte Bischöfe und Äbte ein, sondern brachte auch Reformer auf den päpstlichen Stuhl, u. a. Leo IX. (1049-1054), der die Reform der Kirche zu seinem zentralen Anliegen erhob. Die lange Phase der Regentschaft für den zunächst noch unmündigen Heinrich IV. (1056-1106) förderte das Erstarken der Fürstenopposition im Reich sowie die Tendenz des Reformpapsttums, sich vom Kaisertum zu emanzipieren; die kirchliche Reformbewegung begann sich zu verselbständigen und in der Folge gegen den König bzw. Kaiser zu wenden. Das Papsttum forderte nun die Loslösung der Kirche von jeglicher weltlicher Verfügungsgewalt; Papst Gregor VII. (1073-1085) bestritt dem König 1075 sogar das Recht auf Einsetzung der Reichsbischöfe und -äbte und löste damit den Investiturstreit aus, der nachhaltige Wirkungen auf die Herrschaftsstrukturen und auf die Machtposition des Königs haben sollte. Bereits vor dem Investiturverbot des Papstes hatte sich die Opposition der Fürsten im Reich gegen Heinrich 1073 in einem Aufstand unter sächsischer Führung entladen; 1076 fand sich der inzwischen vom Papst gebannte König einer gemeinsamen Opposition von Fürsten und Papsttum gegenüber und war weitgehend isoliert. 1077 sah sich Heinrich schließlich u. a. auf Druck der Fürsten gezwungen, in Canossa vor Papst Gregor VII. Kirchenbuße zu tun. Damit hatte er seine Position im Reich wieder weitgehend gefestigt, zumindest so weit, dass er sich gegen die von Opposition und Papsttum erhobenen Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden und Hermann von Salm durchsetzen konnte. Mit dem Papsttum erreichte er jedoch keine Einigung, und auch mit seinen Söhnen geriet er in Konflikt: Sein ältester Sohn Konrad führte einen Aufstand der oberitalienischen Städte gegen Heinrich an und beendete damit dessen Herrschaft in Italien; sein zweiter Sohn, der spätere Heinrich V., stellte sich 1105 an die Spitze einer neuerlichen Erhebung der Fürsten und zwang den König zur Abdankung. Mehr noch als seine Vorgänger hatte sich Heinrich IV. in seiner Auseinandersetzung mit den Fürsten auf die Ministerialen gestützt und erstmals auch auf die aufstrebenden Städte. Seit dem 11. Jahrhundert, verstärkt seit dem 12. Jahrhundert, nahm das Städtewesen in Deutschland seinen Aufstieg. Die heranwachsenden Städte entwickelten eigenständige Verwaltungs- und Rechtsformen und bildeten ein selbstbewusstes Bürgertum heraus; außerdem wurden sie zu Zentren von Handel und Gewerbe sowie zum Motor der wirtschaftlichen Weiterentwicklung; und mit ihrem Aufstieg ging der Aufschwung der Geldwirtschaft einher. Vereinzelt ab dem 11. Jahrhundert, verstärkt dann ab dem 13. Jahrhundert, erreichten einige Städte die Freiheit von ihrem geistlichen oder weltlichen Herrn und nahmen zum Teil großen Einfluss auf die Reichspolitik. Auch auf dem Land vollzogen sich tief greifende Veränderungen: Bevölkerungswachstum führte zu größerer Nachfrage, die wiederum Verbesserungen bei Anbau- und Produktionsmethoden sowie Erweiterungen der Anbauflächen - sowohl z. B. durch Rodungen im Altsiedlungsland als auch im Zuge der Ostkolonisation - nach sich zog; parallel dazu kam es durch die Lockerung der Grundherrschaft zu einer Verbesserung der Stellung der Bauern. Heinrich V. (1106-1125), dem letzten Salier, gelang es, die königliche Autorität im Reich wieder zu festigen; außerdem erreichte er im Wormser Konkordat von 1122 mit dem Papsttum eine Einigung im Investiturstreit. Das Wormser Konkordat gestand dem König in Deutschland die letzte Entscheidung bei der Einsetzung der Bischöfe und Äbte zu; in Italien und Burgund entzog es dem König beinahe jeden Einfluss auf die Besetzung der kirchlichen Ämter. In Deutschland stand die Reichskirche dem Königtum nun nicht mehr als uneingeschränktes Herrschaftsinstrument zur Verfügung; in der Folge wandten sich die Könige immer mehr den Ministerialen und allmählich auch den Städten als den neuen Stützen ihrer Herrschaft zu. Nach dem Tod Heinrichs V. wählten weltliche und geistliche Fürsten 1125 erstmals in freier Wahl, d. h. ohne Rücksicht auf Geblütsrecht und Designation, Lothar von Supplinburg (1125-1137), den Herzog von Sachsen, zum König; 1127 erhob die staufische Opposition Konrad von Schwaben, den späteren Konrad III., zum Gegenkönig. In der folgenden Auseinandersetzung um die Krone wurde Lothar von den Welfen unterstützt, insbesondere von dem mächtigen bayerischen Herzog, seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen, und konnte sich schließlich gegen Konrad durchsetzen. Dieser Konflikt begründete den staufisch-welfischen Gegensatz, der zeitweise die Politik im Reich dominierte. 4 DIE ZEIT DER STAUFER (1138-1254) Obwohl Lothar Heinrich den Stolzen zum Nachfolger im Reich designiert hatte, wählten die Fürsten unter Führung einer kirchlichen Partei Konrad III. (1138-1152) zum König. Unter Konrad verschärfte sich der staufisch-welfische Konflikt: Konrad erkannte die Übertragung des Herzogtums Sachsen an Heinrich den Stolzen durch Lothar nicht an, ächtete Heinrich und übertrug Sachsen Albrecht dem Bären und Bayern den Babenbergern. Die Belehnung Heinrichs des Löwen, des Sohnes von Heinrich dem Stolzen, mit dem Herzogtum Sachsen im Jahr 1142 konnte den Streit vorübergehend beruhigen, aber nicht beenden. Nach Konrads Tod wählten die Fürsten 1152 dessen Neffen Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) zum König. Den immer wieder aufflackernden Konflikt mit den Welfen legte Friedrich bei, indem er Heinrich dem Löwen auch Bayern übertrug, allerdings ohne die Markgrafschaft Österreich, die im Privilegium minus zum selbständigen Herzogtum erhoben wurde und als Lehen bei den Babenbergern blieb. Nachdem sich das Verhältnis zu Heinrich wieder deutlich verschlechtert hatte, ließ Friedrich ihm in einem lehnsrechtlichen Verfahren 1180 die Herzogtümer Sachsen und Bayern aberkennen; Bayern, verkleinert um die Steiermark und Meranien, ging an die Wittelsbacher, Sachsen an die Askanier. Daneben baute Friedrich vor allem in Mitteldeutschland Königsgut und staufisches Hausgut konsequent aus und schuf sich damit und mit der Gründung neuer Städte ein stabiles Fundament für sein Königtum. Mit weniger Erfolg versuchte Friedrich, die Reichsmacht in Italien und seine Vorherrschaft gegenüber dem Papsttum wieder herzustellen: Zwar konnte in Mittelitalien eine effiziente Verwaltung errichtet werden, die oberitalienischen Städte (siehe Lombardenbund) dagegen erkämpften sich in einer langwierigen Auseinandersetzung mit dem Kaiser im Frieden von Konstanz 1183 schließlich weitgehende Selbständigkeit, die kaiserliche Oberhoheit war nur noch formal. Der Versuch, nach ottonisch-salischem Vorbild die Herrschaft des Kaisertums über das Papsttum wieder herzustellen, scheiterte. Unter Heinrich VI. (1190-1197), der über seine Gemahlin Konstanze das normannische Königreich Sizilien erbte, erreichte das staufische Reich seine größte Ausdehnung. Sein früher Tod stürzte das Reich in eine Krise: 1198 wurden infolge des noch immer virulenten staufisch-welfischen Konflikts in einer Doppelwahl Philipp von Schwaben, der Bruder Heinrichs VI., und Otto IV., der Sohn Heinrichs des Löwen, zu Königen gewählt. Der Kampf um die Krone, der zuungunsten des vom Papsttum unterstützten Welfen auszugehen schien, endete 1208 mit der Ermordung Philipps. Als Otto dann jedoch versuchte, in den päpstlichen Einflussbereich Sizilien einzudringen, veranlasste der Papst die Wahl Friedrichs II. (1212-1250), des Sohnes von Heinrich VI., zum Gegenkönig. Der staufisch-welfische Thronstreit wurde im Rahmen des englisch-französischen Konflikts in der Schlacht von Bouvines 1214 endgültig zugunsten des Staufers entschieden. In seinem Erbreich Sizilien schuf Friedrich ein modernes, zentralisiertes, straff organisiertes Staatswesen, in Deutschland dagegen, wo er sich insgesamt nur etwa zehn Jahre aufhielt, überließ er die Gewalt weitgehend den Fürsten. Mit den Privilegien für die geistlichen und die weltlichen Fürsten (1220 bzw. 1232) bestätigte er den Fürsten weit reichende landesherrliche Rechte und verfestigte damit den im Gange befindlichen Prozess der Territorialisierung des Reiches. Mit einem weiteren Privileg, der Goldbulle von Rimini von 1226, ermächtigte Friedrich den Deutschen Orden zur Unterwerfung der Pruzzen (Preußen) und zur Herrschaft in den eroberten Gebieten und gab damit der Ausdehnung des deutschen Herrschaftsbereichs nach Osten einen entscheidenden Impuls. Obwohl sich infolge von Friedrichs Auseinandersetzung mit dem Papsttum ein Großteil der deutschen Fürsten der päpstlichen Partei anschloss und Gegenkönige aufstellte (Heinrich Raspe 1246, Wilhelm von Holland 1247) und trotz des Kampfes mit dem Lombardenbund in Oberitalien, in dessen Verlauf sich die Parteien der Guelfen und Ghibellinen herausbildeten, behauptete Friedrich sein Kaisertum; die Umsetzung seiner universalen Kaiseridee scheiterte jedoch vor allem an dem Konflikt mit dem Papsttum. Friedrichs Sohn Konrad IV. (1250-1254) konnte sich im Reich kaum mehr behaupten, und dessen Sohn Konradin, der letzte Staufer, gelangte nicht mehr auf den römisch-deutschen Thron und verlor auch das staufische Erbe in Süditalien. Mehr noch als ihre Vorgänger betrieben die Staufer, besonders Friedrich I., die Auflösung der alten Stammesherzogtümer und die Ablösung der mächtigen Stammesherzöge durch territorial weniger reich ausgestattete und daher politisch weniger einflussreiche Fürsten. Es bildeten sich nun neue, kleinere Herrschaftsbereiche heraus, deren Inhabern es gelang, ihre Herrschaften nach und nach zu relativ selbständigen Landesherrschaften auszubauen. Als Gegengewicht zu diesen sich verfestigenden Territorien und als Grundlage für ihre Herrschaft versuchten die staufischen Könige, einen zusammenhängenden Reichsgutkomplex aufzubauen, zu dessen Verwaltung unfreie, unmittelbar dem König unterstellte Ministerialen herangezogen wurden; diese Reichslandpolitik erfuhr jedoch einen Rückschlag durch den Thronstreit von 1198 und wurde nach dem Ende der Stauferzeit nicht mehr weitergeführt. 5 DAS INTERREGNUM (1254-1273) Nach dem Tod Konrads IV. und des Gegenkönigs Wilhelm von Holland kam es 1257 zur Doppelwahl von Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien und Léon. Keinem der beiden gelang es, sich im Reich durchzusetzen, so dass sich während dieser Epoche des Interregnums der Prozess der Territorialisierung und des Erstarkens der Landesherrschaften ungehindert fortsetzen konnte. Im Reich hatte sich das Prinzip der freien Königswahl ohne Rücksicht auf Geblütsrecht durchgesetzt, was dazu führte, dass sich bis 1257 zum einen ein einflussreiches, durch die Königswahl die Geschicke des Reiches mitbestimmendes Kurfürstenkollegium herausgebildet hatte; zum anderen war durch die Wahl von Königen aus verschiedenen Dynastien mit unterschiedlichen Interessen und unterschiedlicher Basis eine Kontinuität in der Reichspolitik nicht mehr gewährleistet. Außerdem gingen die Könige bzw. Thronanwärter immer mehr dazu über, ihre Anhänger großzügig mit Reichsgut auszustatten, um sich deren Unterstützung zu sichern, so dass um die Mitte des 15. Jahrhunderts praktisch keine materielle Grundlage für die Königsherrschaft in Form von Reichsgut mehr vorhanden war. Die Folge war, dass sich die Herrscher mehr und mehr auf den Ausbau ihres eigenen Hausgutes konzentrierten, d. h. im Zweifelsfall die Angelegenheiten des Reiches den dynastischen Interessen hintanstellten. 6 HABSBURG, WITTELSBACH UND LUXEMBURG (1273-1437) Mit der Wahl Rudolfs I. von Habsburg (1273-1291) erfuhr die Königsmacht wieder eine deutliche Stärkung. Rudolf reorganisierte nach der herrschaftslosen Zeit des Interregnums die Verwaltung des Reichsgutes und erließ einen Landfrieden. Mit dem Erwerb der Herzogtümer Österreich, Steiermark und Krain für sein Haus nach seinem Sieg über Ottokar II. von Böhmen schuf er die Grundlage für den Aufstieg der Habsburger. Nach Rudolfs Tod wurde der vergleichsweise unbedeutende Adolf von Nassau (1292-1298) gewählt, aber wegen seiner aggressiven Hausmachtpolitik von den Kurfürsten wieder abgesetzt und durch Albrecht I. (1298-1308), den Sohn Rudolfs I., ersetzt, der sich ebenfalls auf die Hausmachtpolitik konzentrierte. Nach Albrechts Tod kam mit Heinrich VII. (1308-1313) das Haus Luxemburg zum Zuge. Heinrich gewann das Königreich Böhmen als Grundlage der luxemburgischen Hausmacht für seinen Sohn Johann; als erster Herrscher seit den Staufern suchte er die Herrschaft in Italien wieder herzustellen, allerdings mit wenig Erfolg, und erstmals seit Friedrich II. wurde mit ihm wieder ein römisch-deutscher König zum Kaiser gekrönt. 1314 wurden erneut zwei Könige gewählt: der Habsburger Friedrich der Schöne (1314-1330), der Sohn Albrechts I., und der Wittelsbacher Ludwig IV., der Bayer (13141347). Ludwig besiegte 1322 Friedrich, erwarb Brandenburg, Tirol und Holland für die Wittelsbacher und nahm die Italienpolitik seines Vorgängers wieder auf. Dabei geriet er in Konflikt mit dem Papst, der in dieser letzten großen Auseinandersetzung zwischen Papsttum und Königtum für das Papsttum das Approbationsrecht bei der römischdeutschen Königswahl reklamierte und Ludwig 1324 als Ketzer exkommunizierte und absetzte; die Kurfürsten jedoch stellten sich auf die Seite des Kaisers und sprachen 1338 dem Papst jegliches Mitspracherecht bei der Königswahl ab. 1346 bereits vom Papst als Gegenkönig aufgestellt, wurde der Luxemburger Karl IV. (1347-1378) nach Ludwigs Tod von den Kurfürsten anerkannt. In der Goldenen Bulle von 1356 regelte Karl das Verfahren bei der Königswahl und schrieb den privilegierten Status der sieben Kurfürsten fest. Der päpstliche Approbationsanspruch blieb unbeachtet. Unter Karl, der auch Schlesien, die Oberpfalz und Brandenburg für sein Haus gewann, verlagerte sich das Zentrum des Reiches vorübergehend nach Böhmen, wo in Prag 1348 auch die erste deutsche Universität gegründet wurde. 1365 ließ sich Karl als letzter römisch-deutscher Kaiser zum König von Burgund krönen, überließ jedoch bereits das Arelat an Frankreich. Karls Sohn und Nachfolger Wenzel (1378-1400) kümmerte sich in erster Linie um sein Königreich Böhmen und schenkte den Angelegenheiten des Reiches wenig Beachtung; 1400 wurde er abgesetzt. Sein Nachfolger Ruprecht von der Pfalz (1400-1410) konnte seine Herrschaft nur in Teilen des Reiches durchsetzen. Erst unter Sigismund (1410-1437), Wenzels jüngerem Bruder, fand das Königtum zu allgemeiner Anerkennung und zu einer Führungsrolle zurück: Auf dem Konstanzer Konzil (1414-1418) gelang ihm die Beilegung des seit 1378 bestehenden Abendländischen Schismas. Als König von Böhmen seit 1419 in die Hussitenkriege in Böhmen eingebunden und auf die Hilfe des Reiches angewiesen, musste er den Kurfürsten, die zudem Sigismunds Machtposition beschränkt sehen wollten, Reichsrechte abgeben und einer Reichsreform zustimmen. Während die Königsmacht unter den Herrschern aus wechselnden Dynastien im Reich zunehmend an Durchsetzungskraft verlor, machte die Entwicklung der Städte große Fortschritte. Im Lauf des 13. und 14. Jahrhunderts kam die Entwicklung der Stadtrechte zu einem Abschluss, und Handel und Wirtschaft hatten einen weiteren Aufschwung erfahren. Da das Reich nicht mehr in der Lage war, für umfassenden Frieden und Schutz zu Sorgen, schlossen sich zahlreiche Städte in Eigeninitiative zu Schutzbündnissen zusammen - z. B. zum Schwäbischen Bund und zur Hanse -, die teilweise über große politische und wirtschaftliche Macht verfügten. 7 DAS KAISERTUM DER HABSBURGER Seit der Wahl Albrechts II. (1438-1439), Sigismunds Schwiegersohn, blieb die Krone trotz Fortbestehens des Wahlrechts bis zum Ende des alten Reiches beim Haus Habsburg. Friedrich III. (1440-1493) suchte im Einklang mit dem Papsttum durch eine gezielte Personalpolitik in der Reichskirche seine Herrschaft im Reich zu untermauern und mit Hilfe einer rigiden Steuerpolitik die Finanzen des Reiches, dessen materielle Gundlage in Form von Reichsgut praktisch aufgezehrt war, aufzubessern. Weniger durch aktive Politik als vielmehr durch passives Beharren konnte sich Friedrich gegen innere und äußere Gegner behaupten. Friedrichs größter Erfolg war die Verheiratung seines Sohnes Maximilian I. (1493-1519) mit der Erbtochter des mächtigen Herzogs Karl des Kühnen von Burgund, wodurch das Haus Habsburg den Erbanspruch auf das burgundische Reich erwarb. Angesichts zahlreicher Missstände im Reich kam es unter Maximilian zu einer Reihe von Reformen: 1495 wurde mit dem Ewigen Landfrieden ein allgemeines Fehdeverbot erlassen; im selben Jahr wurde ein vom König unabhängiges Reichskammergericht eingerichtet, und 1500 wurde das Reich in zehn Reichskreise eingeteilt, um die Durchsetzung des Landfriedens zu gewährleisten. Allerdings gingen durch diese Maßnahmen erneut Herrschaftsrechte vom König auf die Reichsfürsten über, die damit eine weitere Stärkung ihrer Macht gegenüber dem König erfuhren und bei denen inzwischen der Schwerpunkt der Herrschaftsgewalt lag. Die Schweizer Eidgenossenschaft, die die Übertragung der Reichsreform auf ihr Territorium ablehnte, schied nach dem Schwabenkrieg 1499 de facto aus dem Reichsverband aus. Für sein eigenes Haus sicherte Maximilian, der als erster römisch-deutscher Herrscher ohne päpstliche Krönung den Kaisertitel angenommen hatte, die Anwartschaft auf die böhmische und auf die ungarische Krone, und mit der Verheiratung seines Sohnes Philipp des Schönen mit Johanna der Wahnsinnigen gelang ihm die Vereinigung des spanischen Reiches inklusive Neapel-Sizilien mit Burgund und den habsburgischen Erblanden in den Händen seines Enkels und Nachfolgers auf dem Kaiserthron, Karls V. (1519-1556). 8 DAS ZEITALTER DER REFORMATION Deutschland war gegenüber seinem spanisch-habsburgischen Reich für Karl nur ein Nebenland, dessen Angelegenheiten hinter seinen dynastischen Interessen, etwa der langwierigen Auseinandersetzung mit Frankreich um das italienische und das burgundische Erbe, zurückstehen mussten. 1521/22 überließ er seinem Bruder Ferdinand I. die österreichischen Erblande und übertrug ihm die Statthalterschaft im Reich; 1526 erhielt Ferdinand Böhmen und Ungarn, und 1531 wurde er, nachdem Karl im Jahr zuvor als letzter Herrscher vom Papst zum Kaiser gekrönt worden war, offiziell zum römischen König gewählt. Die Reformation, eingeleitet durch die Veröffentlichung der 95 Thesen am 31. Oktober 1517, in denen Martin Luther die alte Kirche anklagte, wurde zunächst vor allem durch die Humanisten, die der Kritik an den bestehenden Strukturen und Dogmen der Kirche überwiegend zustimmten, verbreitet. Während jedoch die vielschichtige reformatorische Bewegung zunächst nicht nur auf die Reform der Kirche abzielte, sondern gleichzeitig auch politisch-soziale Veränderungen anstrebte, konzentrierte sie sich nach der blutigen Niederschlagung der Aufstände der rechtlich, sozial und wirtschaftlich unterdrückten Bauern durch die Landesherren im Bauernkrieg von 1524/25 auf die konfessionelle Auseinandersetzung. 1521 verteidigte Luther auf dem Reichstag zu Worms seine Lehre und verweigerte den Widerruf, woraufhin ihn Karl im Wormser Edikt zum Ketzer erklärte und die Reichsacht über ihn verhängte. Die weitere Ausbreitung der Reformation konnte damit jedoch nicht verhindert werden. Da sich der Kaiser auch als Beschützer der Kirche und des rechten Glaubens verstand, durfte die Frage nach der Religion nicht der Gewissensfreiheit des Einzelnen überlassen werden, sondern war eine Sache des Kaisers und der Reichsverfassung. Der Kaiser war allerdings durch seine dynastischen Kriege und die Abwehr der Türken ( siehe Türkenkriege) zu sehr anderweitig engagiert, als dass er sich im Reich um eine tragbare Lösung für die Glaubensfrage hätte bemühen können. 1524 beschloss der Nürnberger Reichstag die Übertragung der Regelung der Glaubensfrage an ein Nationalkonzil, das einen bis zu einem allgemeinen Konzil gültigen vorläufigen Beschluss fassen sollte (das allgemeine Konzil, das Tridentinum, fand erst von 1545 bis 1563 statt und besiegelte die Spaltung der Kirche). 1526 entschied der Reichstag zu Speyer, dass bis zu einem endgültigen Konzilsentscheid die Glaubensfrage jedem Landesherrn freigestellt sein sollte, und schuf damit die Rechtsgrundlage für die Herausbildung der evangelischen Landeskirchen. 1529 beschloss auf einem zweiten Reichstag zu Speyer die altkirchliche Partei die Durchführung des Wormser Edikts, wogegen die Anhänger der Reformation unter der Führung des Landgrafen Philipp I. von Hessen eine Protestation einreichten (daher die Bezeichnung ,,Protestanten"). Der Reichstag zu Augsburg 1530, auf dem die Protestanten ihre Lehre, das Augsburger Bekenntnis, vorlegten, brachte wiederum keine Einigung zwischen den Glaubensparteien, so dass sich 1531 die protestantischen Fürsten und Städte mit dem Ziel, die Errungenschaften der Reformation gegenüber Kaiser und altkirchlichen Fürsten zu verteidigen und ihre Ausbreitung zu fördern, zum Schmalkaldischen Bund zusammenschlossen. 1547 besiegte Karl den Schmalkaldischen Bund (siehe Schmalkaldischer Krieg); als er in der Folge jedoch dazu ansetzte, das föderalistisch strukturierte Staatswesen zu Lasten der Fürsten in ein monarchisch-zentralistisches umzuwandeln, sich außerdem auch in Reichsangelegenheiten zunehmend auf spanische Berater stützte, provozierte er einen Aufstand nicht nur der protestantischen Fürsten, die 1552 unter der Führung von Moritz von Sachsen und mit französischer Unterstützung den Kaiser zur Flucht zwangen. Im Passauer Vertrag von 1552 musste Ferdinand den Protestanten die freie Religionsausübung gewähren; der Friede von Augsburg von 1555 gestand den protestantischen Reichsständen die reichsrechtliche Gleichstellung zu und besiegelte mit der Übertragung der Kirchenhoheit an die Landesherren (cuius regio, eius religio) die konfessionelle Spaltung Deutschlands. 1556 dankte Karl zugunsten seines Bruders Ferdinand als Kaiser ab und gestand damit implizit das Scheitern seiner universalen christlichen Kaiseridee ein, die er nach hochmittelalterlichem Vorbild wieder zu beleben versucht hatte, in der Deutschland aber nur noch eine nebengeordnete Rolle zugekommen wäre. Ferdinand I. (1531/1556-1564), durch Türkenkriege abgelenkt, bemühte sich im Reich um Ausgleich und die Überwindung der Glaubensspaltung. Ferdinands Sohn und Nachfolger Maximilian II. (1564-1576) neigte stark dem Protestantismus zu, verzichtete jedoch aus politischen Gründen auf einen Übertritt. Auch ihm gelang die Versöhnung zwischen den konfessionellen Parteien nicht. 9 DIE GEGENREFORMATION Bereits unter Ferdinand setzte mit Schwerpunkt in Süddeutschland und Österreich die Gegenreformation ein; ihre Träger waren zunächst vor allem die Jesuiten, die sich unter der Führung von Petrus Canisius in Süddeutschland etablierten. Unter Rudolf II. (1576-1612), der am spanischen Hof streng katholisch erzogen worden war, verschärfte sich, vom Kaiser gefördert, die Gegenreformation und bediente sich zum Teil gewaltsamer Mittel: Im Kölnischen Krieg (1582-1584) wurden spanische Truppen eingesetzt, um die Einführung der Reformation in Köln zu verhindern, und 1607 führte der bayerische Herzog Maximilian I. die Reichsstadt Donauwörth gewaltsam zum Katholizismus zurück. Gegen diese und ähnliche Maßnahmen schlossen sich 1608 unter kurpfälzischer Führung die protestantischen Reichsstände zur Union zusammen; 1609 bildete sich unter bayerischer Führung die katholische Liga. Rudolf verlor im Reich zusehends an Durchsetzungskraft, so dass die Kurfürsten beschlossen, den Kaiser noch zu Lebzeiten durch seinen Bruder Matthias (1612-1619) zu ersetzen; es kam jedoch erst nach Rudolfs Tod zum Thronwechsel. Der Jülich-Klevesche Erbfolgestreit (1609-1614), im Grunde die Auseinandersetzung zwischen einigen Reichsfürsten um das klevesche Erbe, wurde aus konfessionellen Gründen zu einer internationalen Angelegenheit; aber noch konnte verhindert werden, dass diese territorialpolitisch-konfessionelle Auseinandersetzung in einen großen europäischen Krieg umschlug, u. a. dank der Bemühungen des nach Ausgleich strebenden Matthias. Die zunehmende Polarisierung zwischen den konfessionellen Parteien konnte er jedoch nicht mehr abwenden. 10 DREISSIGJÄHRIGER KRIEG UND WESTFÄLISCHER FRIEDE (1618-1648) Ferdinand II. (1619-1637) betrieb erneut eine rücksichtslose Rekatholisierungspolitik, sowohl in Österreich als auch in Böhmen, wo er seit 1617 König war. Er verletzte damit die von Rudolf II. den böhmischen Ständen im Majestätsbrief von 1609 garantierte Religionsfreiheit und trug so zum Ausbruch des Böhmischen Aufstands bei, der den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) einleitete. Der Krieg, der als Glaubenskrieg begann, schlug bald in einen europäischen Machtkampf zwischen den Habsburgern, Spanien, Frankreich und Schweden um, denen sich jeweils deutsche Fürsten anschlossen, und wurde zum größten Teil auf deutschem Boden ausgetragen. Bei Kriegsende war Deutschland in regional unterschiedlichem Maße verwüstet und die Bevölkerung im Vergleich zum Vorkriegsstand um fast die Hälfte dezimiert. Der Westfälische Friede von 1648 verkleinerte das Reich um die nördlichen Niederlande und die Schweiz, die beide endgültig aus dem Reichsverband ausschieden, um Teile des Elsass, das an Frankreich ging, und um die Oder-, Weser- und Elbemündung, die an Schweden fielen, aber weiterhin im Reichsverband blieben; zugleich schrieb der Friedensvertrag die territorialen Veränderungen innerhalb des Reiches, die vor allem zugunsten Kurbrandenburgs gingen, fest. Von größter Bedeutung für das Reich waren die verfassungs- und religionspolitischen Bestimmungen des Westfälischen Friedens, die bis zum Ende des alten Reiches 1806 die Grundlage der Reichsverfassung bildeten: Er erkannte die Gleichberechtigung der drei Konfessionen Katholizismus, Luthertum und Calvinismus an, legte den konfessionellen Besitzstand auf der Grundlage des ,,Normaljahres" 1624 fest und untersagte in Religionsfragen Mehrheitsbeschlüsse des Reichstages. Er bestätigte die Zersplitterung des Reiches in beinahe 300 Einzelstaaten und gestand den Landesherren nahezu volle Souveränität zu, d. h. auch das Recht, Bündnisse mit ausländischen Mächten zu schließen, sofern sie nicht gegen das Reich gerichtet waren. Der Kaiser wurde in seinen Rechten weiter beschränkt und bei allen Entscheidungen, die das Reich betrafen, an die Zustimmung der Reichsstände gebunden. Aufgrund seiner verfassungsrechtlich festgeschriebenen Territorialisierung blieb das Reich bis zu seinem Ende 1806 ein Machtvakuum. 11 VOM WESTFÄLISCHEN FRIEDEN BIS ZUM WIENER KONGRESS (1648-1815) Vordringliches Ziel nach dem Abschluss des Westfälischen Friedens war in Deutschland die Überwindung der katastrophalen Folgen des Dreißigjährigen Krieges. Vor allem mussten der Bevölkerungsverlust ausgeglichen und Handel, Gewerbe und vordringlich die Landwirtschaft wieder belebt werden. Maßnahmen hierzu waren auf der Ebene der Landesherrschaften eine gezielte und systematische Bevölkerungs- und Wirtschaftspolitik. In Wechselwirkung mit dieser Politik bildeten sich merkantilistische und kameralistische Wirtschaftsformen sowie absolutistische Fürstenstaaten heraus, wobei diese Entwicklung allerdings in den einzelnen deutschen Staaten teilweise sehr unterschiedlich verlief. Musterbeispiel des modernen absolutistischen, zentralistischen Staates war Brandenburg unter Friedrich Wilhelm, dem Großen Kurfürsten (1649-1688), aber auch z. B. Österreich, Bayern, Hannover und Sachsen-Weimar folgten der Tendenz zum zentral verwalteten dynastischen Fürstenstaat. Die Landstände verloren jedoch zusehends an Einfluss, u. a. bei der Steuerbewilligung, die nun zu einem staatlichen Hoheitsrecht wurde. Die Herausbildung eines modernen Steuersystems schuf die Voraussetzungen für eine systematische Wirtschaftslenkung und für die Finanzierung zweier wesentlicher Instrumente der absolutistischen Herrschaft: der Beamtenschaft und des stehenden Heeres. Auf der Ebene des Reiches war die Entwicklung zu einem straff organisierten Staat moderner Prägung durch die Beschlüsse des Westfälischen Friedens faktisch unmöglich; und anders als die Landstände in den Einzelstaaten gewann der Reichstag, der sich 1663 in Form eines ständigen Gesandtenkongresses als der so genannte immerwährende Reichstag in Regensburg etablierte, zunehmend an politischem Einfluss. Innerhalb des Reiches bahnte sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bereits der preußisch-österreichische Dualismus an: Brandenburg-Preußen (das Herzogtum Preußen war nach dem 1. Nordischen Krieg 1660 aus der polnischen Lehnshoheit entlassen worden) stieg unter dem Großen Kurfürsten nicht zuletzt dank seines schlagkräftigen stehenden Heeres zur Vormacht in Norddeutschland auf, 1701 nahm Kurfürst Friedrich III. als Friedrich I. (1701-1713) den Titel eines Königs in Preußen an, und nach dem 2. Nordischen Krieg erwarb Brandenburg-Preußen 1719/20 schließlich noch den größten Teil Vorpommerns. Österreich etablierte sich nach seinem Sieg über die Türken in der Schlacht am Kahlen Berg 1683 ( siehe Belagerungen von Wien) und durch den Gewinn von Ungarn, Siebenbürgen sowie großer Teile Slawoniens und Kroatiens im Frieden von Karlowitz 1699 nach dem Großen Türkenkrieg als europäische Großmacht; im Frieden von Rastatt/Baden, der den Spanischen Erbfolgekrieg (1701-1714) beendete, erhielt Österreich die Spanischen Niederlande, Mailand und Neapel und konnte durch diesen Zugewinn seine Großmachtstellung noch bedeutend ausbauen. Neben Friedrich I. von Preußen erlangten noch zwei weitere deutsche Fürsten die Königswürde: 1697 wurde der sächsische Kurfürst August der Starke zum polnischen König gewählt (die polnisch-sächsische Personalunion bestand bis 1763), und 1714 bestieg der Kurfürst Georg Ludwig von Hannover gemäß dem Act of Settlement als Georg I. den englischen Thron (die britisch-hannoveranische Personalunion dauerte bis 1837). Unter Kaiser Leopold I. (1658-1705) war die Außenpolitik des Reiches von den Türkenkriegen und der Abwehr der Expansionsbestrebungen König Ludwigs XIV. von Frankreich bestimmt. Der Niederländisch-Französische Krieg (1672-1679), der sich rasch zu einem Reichskrieg gegen Frankreich ausweitete, endete 1679 mit dem Frieden von Nimwegen und dem Verlust von Freiburg im Breisgau an Frankreich. In den folgenden zwei Jahren eignete sich Frankreich durch die so genannten Reunionen etwa 600 Herrschaften, Städte und Dörfer im Elsass und in Lothringen an und 1681 schließlich die Stadt Straßburg. Der Kaiser, in den Türkenkriegen engagiert, musste die Annexionen 1684 im Regensburger Stillstand vorläufig anerkennen. Im Frieden von Rijswijk am Ende des Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688-1697), eines weiteren Reichskrieges gegen Frankreich, den Ludwig XIV. durch einen Überfall auf die Pfalz ausgelöst hatte, musste Frankreich Lothringen, die Saarprovinz sowie rechtsrheinisches Gebiet wieder zurückgeben, behielt jedoch das Elsass und Straßburg. Sowohl unter Kaiser Leopold I. wie auch unter seinen Nachfolgern Joseph I. (1705-1711) und Karl VI. (1711-1740) erfuhr die kaiserliche Autorität im Reich wieder eine Konsolidierung. Während der Regierungszeit Karls VI. brach 1733 der Polnische Erbfolgekrieg aus, in den auch der Kaiser zugunsten Augusts des Starken und gegen den französischen Kandidaten für den polnischen Thron, Stanislaus I. Leszczynski, eingriff. Der Polnische Erbfolgekrieg war wie schon der Spanische Erbfolgekrieg nicht nur - zumindest zeitweise - Reichskrieg, sondern auch Teil der langwierigen Auseinandersetzung zwischen den Häusern Habsburg und Bourbon. Die wichtigsten Ergebnisse des Krieges, die 1738 im Wiener Frieden fixiert wurden, waren: Das Herzogtum Lothringen, das Stanislaus I. Leszczynski als Entschädigung erhielt, sollte nach dessen Tod endgültig an Frankreich fallen; Frankreich erkannte die Pragmatische Sanktion an, mit der Karl VI., der keine männlichen Erben hatte, seiner Tochter Maria Theresia die Nachfolge in den österreichischen Erblanden sichern wollte. Zuvor war die Pragmatische Sanktion bereits von den meisten europäischen Mächten und deutschen Fürsten anerkannt worden, u. a. von König Friedrich Wilhelm I. in Preußen (1713-1740), dem ,,Soldatenkönig", der durch den weiteren Ausbau von Heer und Verwaltung Brandenburg-Preußen endgültig zur zweiten Großmacht im Reich neben Österreich aufgebaut hatte. Nach dem Tode Karls VI. 1740 fiel der Nachfolger Friedrich Wilhelms I., Friedrich II., der Große (1740-1786), in der österreichischen Provinz Schlesien ein und löste damit den ersten der Schlesischen Kriege (1740-1742; 2. Schlesischer Krieg: 1744/45; 3. Schlesischer Krieg: 1756-1763) aus, der alsbald im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-1748) aufging. Der Österreichische Erbfolgekrieg war von dem bayerischen Kurfürsten Karl Albrecht aufgrund seiner Erbansprüche gegenüber dem Hause Habsburg eröffnet worden und weitete sich schließlich zum europäischen, u. a. wieder vom habsburgisch-bourbonischen Gegensatz bestimmten Konflikt aus. 1742 wählten die Habsburggegner im Reich Karl Albrecht als Karl VII. (1742-1745) zum Kaiser. Nach Karls VII. Tod 1745 verzichteten die bayerischen Wittelsbacher auf alle Ansprüche gegenüber den Habsburgern; Karls Nachfolger auf dem Kaiserthron wurde Maria Theresias Gemahl Franz Stephan als Franz I. (1745-1765), womit die Kaiserkrone wieder an das Haus Habsburg zurückkam. Maria Theresia konnte sich unterdessen im Österreichischen Erbfolgekrieg behaupten; im Frieden von Aachen von 1748 musste sie lediglich Schlesien an Preußen abtreten. In der Folge sucht sie im Bündnis mit Russland und Frankreich, ihren Rivalen Preußen zu bezwingen; im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) konnte sich Friedrich II. jedoch gegen die antipreußische Übermacht durchsetzen. Durch Friedrichs Erfolg im Siebenjährigen Krieg stieg Preußen zur europäischen Großmacht auf; der Gegensatz zwischen Österreich und Preußen verschärfte sich und bestimmte bis zur Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 in hohem Maß die deutsche Geschichte. Bereits 1778/79 brach der preußisch-österreichische Dualismus im Bayerischen Erbfolgekrieg wieder offen aus. Bei den Polnischen Teilungen (1772, 1793 und 1795) fanden sich Österreich und Preußen jedoch aus macht- und territorialpolitischen Gründen zeitweise wieder zur Zusammenarbeit bereit. Das geistige Leben war im 18. Jahrhundert geprägt von den Ideen der Aufklärung, die - in den einzelnen deutschen Staaten in unterschiedlichem Maß - auch auf Gesellschaft und Politik wirkten. In einigen Staaten verbanden sich die Gedanken der Aufklärung mit dem Absolutismus, so etwa im Habsburgerreich Josephs II. (17651790) und im Preußen Friedrichs des Großen, die beide als die herausragendsten Vertreter des aufgeklärten Absolutismus im Reich gelten, aber auch z. B. in Baden unter Markgraf bzw. Großherzog Karl Friedrich (1738-1811) und in Bayern unter den Kurfürsten Maximilian III. Joseph (1745-1777) und Karl Theodor (1777-1799). Die aufgeklärt absolutistischen Staaten zeichneten sich u. a. durch eine Vielzahl innerer, in hohem Maß dem Gemeinwohl verpflichteter Reformen aus, durch den Aufstieg des Bürgertums in der nach wie vor ständisch strukturierten Gesellschaft, durch erste Schritte auf dem Weg zur modernen Rechtsstaatlichkeit sowie durch das allmähliche Verschwinden der konfessionellen Auseinandersetzungen. Die Französische Revolution von 1789 mit ihren Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit drohte die monarchisch-absolutistische und ständische Grundordnung in den europäischen Staaten zu erschüttern. Preußen und Österreich, vertreten von König Friedrich Wilhelm II. (1786-1797) und Kaiser Leopold II. (17901792), stellten angesichts dieser gemeinsamen Bedrohung von außen ihre Auseinandersetzung um die Vorherrschaft im Reich zurück und fanden sich 1791 gegen das revolutionäre Frankreich und zur Verteidigung der Monarchie in der Pillnitzer Konvention zusammen, die 1792 die Kriegserklärung Frankreichs an Österreich provozierte. Die ersten drei Koalitionskriege (1792-1797, 1798-1801/02 und 1805) wechselnder europäischer Koalitionen gegen das revolutionäre bzw. napoleonische Frankreich führten schließlich zur Auflösung des alten Reiches: 1795 musste Preußen im Frieden von Basel seine linksrheinischen Territorien an Frankreich übergeben; Österreich stimmte 1797 im Frieden von Campo Formio der Abtretung des gesamten linksrheinischen Reichsterritoriums von Basel bis Andernach an Frankreich zu, was 1801 im Frieden von Lunéville zwischen Österreich bzw. dem Reich und Frankreich bestätigt wurde. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, auf Inititative Frankreichs zustande gekommen, mit seiner tief greifenden Umgestaltung der territorialen und politischen Ordnung im Reich, bedeutete einen weiteren Schritt hin zur Auflösung des Reiches: Die geistlichen Fürstentümer wurden säkularisiert und zahlreiche reichsunmittelbare Stände mediatisiert. Der größte Teil der säkularisierten und mediatisierten Gebiete wurde zur Entschädigung der Fürsten, die ihre linksrheinischen Territorien an Frankreich verloren hatten, herangezogen. An Stelle der drei erloschenen linksrheinischen Kurfürstentümer verfügte der Reichsdeputationshauptschluss außerdem die Erhebung von Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg zu Kurfürstentümern. Im Zuge des 3. Koalitionskrieges wurden Bayern und Württemberg, nun Verbündete Frankreichs, unter der Protektion Napoleons I. 1805 zu Königreichen erhoben. Am 12. Juli 1806 schlossen sich schließlich auf Betreiben Napoleons 16 süd- und westdeutsche Staaten zum Rheinbund zusammen, erklärten sich für souverän und traten am 1. August 1806 aus dem Heiligen Römischen Reich aus. In der Konsequenz legte Kaiser Franz II. (1792-1806; als Franz I. von 1804 bis 1835 Kaiser von Österreich) am 6. August 1806 auf Druck Napoleons die römisch-deutsche Kaiserwürde nieder und besiegelte damit das Ende des Heiligen Römischen Reiches. Preußen hatte sich seit dem Frieden von Basel 1795 aus den Kriegen gegen Frankreich herausgehalten. 1806 begann König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) den 4. Koalitionskrieg gegen das napoleonische Frankreich, der für Preußen bereits nach wenigen Wochen mit der vernichtenden Niederlage in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt endete. Im Frieden von Tilsit (1807) verlor Preußen all seine Besitzungen links der Elbe sowie den größten Teil seiner Gewinne aus den Polnischen Teilungen, insgesamt mehr als die Hälfte seines Territoriums. Die ehemals preußischen linkselbischen Gebiete gingen im Königreich Westphalen und im Großherzogtum Berg auf, beide von Napoleon neu errichtet und beide Mitglieder des Rheinbundes, dem sich jetzt auch die mittel- und norddeutschen Staaten anschlossen. Das ehemalige Heilige Römische Reich stand nun zum großen Teil unter französischer Vorherrschaft. In Reaktion auf den Zusammenbruch im Krieg gegen Napoleon wurden in Preußen unter der Ägide von Männern wie dem Freiherrn vom Stein und Karl August Fürst von Hardenberg zahlreiche richtungweisende innere Refomen eingeleitet (siehe preußische Reformen); hervorzuheben sind hier vor allem die Bauernbefreiung, die Reform der Städteordnung, die Bildungsreform und nicht zuletzt die von Gerhard von Scharnhorst und anderen vorangetriebene Heeresreform, in deren Rahmen die Wehrpflicht eingeführt wurde. Ähnliche Reformansätze Johann Philipp Graf von Stadions in Österreich blieben durch die Niederlage gegen Frankreich in ihren Anfängen stecken. Die Niederlage der Grande Armée während Napoleons Russlandfeldzug 1812 schuf die Voraussetzung für die Befreiungskriege gegen die napoleonische Vorherrschaft in Europa. Im März 1813 erklärte Preußen Frankreich den Krieg, im August folgte Österreichs Kriegserklärung an Frankreich, und Anfang Oktober schied Bayern aus dem Rheinbund aus und schloss sich der antinapoleonischen Koalition an. Napoleons Niederlage in der Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19. Oktober 1813) bedeutete den Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft in Deutschland; der Rheinbund löste sich auf, seine Mitglieder traten der antinapoleonischen Koalition bei. In den beiden Pariser Friedensschlüssen von 1814 und 1815 nach dem Sieg einer Koalition europäischer Mächte über Napoleon wurde Frankreich auf die Grenzen von 1790 reduziert, d. h. das Reichsgebiet wurde in den Vorkriegsgrenzen wiederhergestellt. Auf dem Wiener Kongress, der 1814 nach dem ersten Sturz Napoleons zusammentrat, wurde zum einen die Neuordnung des europäischen Staatensystems besprochen und zum anderen die territoriale Gliederung und die Verfassung des ehemaligen Heiligen Römischen Reiches geregelt: Die nun 41 Einzelstaaten vereinigten sich zum Deutschen Bund, einem lockeren Staatenbund, in dessen Rahmen die Einzelstaaten souverän blieben, allerdings den Beschlüssen des Bundes verpflichtet waren. 1815 verabschiedete der Kongress die Bundesakte als Grundgesetz des Deutschen Bundes, die 1820 um die Wiener Schlussakte ergänzt wurde. 12 VOM DEUTSCHEN BUND ZUR REICHSGRÜNDUNG (1815-1871) Zentrales und einziges Organ des Deutschen Bundes war der Bundestag in Frankfurt am Main. Er setzte sich aus den Gesandten der einzelnen Staaten zusammen und stand unter der Präsidentschaft und politischen Führung Österreichs, repräsentiert durch den Außenminister und späteren Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst von Metternich. Vorrangiges Ziel Metternichs war die Restauration, die Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung der alten monarchischen Ordnung. Den aufkeimenden nationalen Bewegungen und liberalen Bestrebungen vor allem im Bürgertum und in der Studentenschaft ( siehe Burschenschaften) begegnete der Deutsche Bund auf Betreiben Metternichs mit den Karlsbader Beschlüssen (1819) und den Demagogenverfolgungen. Die Forderungen nach konstitutionellen Verfassungen und Mitwirkung des Bürgertums an der Politik wurden dadurch vorerst weitgehend unterdrückt; nur wenige deutsche Staaten führten in Form von Volksvertretungen Frühformen konstitutioneller Systeme ein. Die industrielle Revolution, von Großbritannien ausgehend, fasste Anfang des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland Fuß. Sie brachte neben dem wirtschaftlichen Aufschwung, mit dem der Aufbau eines umfassenden Verkehrs- und Eisenbahnnetzes sowie eines einheitlichen Marktes einherging, auch große soziale Probleme mit sich (siehe soziale Frage). Um die wirtschaftspolitische Zersplitterung in Deutschland zu überwinden und wirtschaftliche Hemmnisse und Zölle im Interesse des Wirtschaftsaufschwunges abzubauen, wurde 1834 unter preußischer Führung der Deutsche Zollverein gegründet, dem sich die meisten deutschen Staaten mit Ausnahme Österreichs anschlossen. Durch die Julirevolution von 1830 in Frankreich erhielten die nationalen und liberalen Kräfte in Deutschland neuen Auftrieb. Die zunehmend revolutionäre Stimmung des Vormärz entlud sich schließlich, gefördert von der Februarrevolution in Frankreich, in der Märzrevolution von 1848. Die Märzrevolution führte sowohl im Deutschen Bund als Ganzem wie auch in Österreich zum Sturz des Systems Metternich; der Bundestag des Deutschen Bundes wich 1848 der Frankfurter Nationalversammlung, der ersten demokratisch gewählten verfassunggebenden Nationalversammlung in Deutschland. Die Debatte um die Verfassung des Staatenbundes wurde bald dominiert von der Auseinandersetzung zwischen Großdeutschen, die auf der Einbeziehung Österreichs in den Staatenbund bestanden, und Kleindeutschen, die einen Staatenbund ohne Österreich unter preußischer Führung forderten. Die Kleindeutschen konnten sich knapp durchsetzen. 1849 verabschiedete die Nationalversammlung eine liberale Verfassung und wählte den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum ,,Kaiser der Deutschen". Mit der Ablehnung der Verfassung durch die beiden deutschen Großmächte Preußen und Österreich und mehrerer anderer deutscher Staaten und mit der Weigerung Friedrich Wilhelms, die Kaiserkrone anzunehmen, war der Versuch, einen konstitutionellen Nationalstaat zu errichten, und damit die Revolution von 1848, gescheitert. In der Folge versuchte Preußen ohne Erfolg, die kleindeutsche Lösung in Form eines freiwilligen Staatenbundes doch noch zu verwirklichen ( siehe Erfurter Unionsparlament). Unterdessen berief der neue österreichische Ministerpräsident Felix Fürst zu Schwarzenberg den alten Bundestag wieder ein und brachte mit russischer Unterstützung Preußen in der Olmützer Punktation 1850 zu einem Verzicht auf seine kleindeutschen Pläne und zur Anerkennung des Bundestages. Der preußisch-österreichische Dualismus prägte nun zunehmend die Bundespolitik und stand jeglichem Versuch, die Bundesverfassung zu reformieren, hemmend im Wege. Preußen reklamierte, gestützt auf seine militärische und wirtschaftliche Macht, die Führung innerhalb des Bundes, verlor aber zugleich auch die kleindeutsch-preußische Lösung der deutschen Frage nicht aus den Augen. Nach einer Phase der Reaktion war in dem konstitutionell verfassten Preußen unter dem Prinzregenten bzw. König Wilhelm I. (seit 1861) eine liberale Ära eingeleitet worden, die jedoch durch den preußischen Verfassungskonflikt 1862 jäh unterbrochen und durch die Rückkehr zu einer konservativ-obrigkeitsstaatlichen Regierungsweise abgelöst wurde: Die Auseinandersetzung zwischen der liberalen Landtagsmehrheit und der Regierung um die Heeresreform - in erster Linie eine Heeresverstärkung, die die Liberalen mit einer Abschaffung der dreijährigen Dienstpflicht verknüpft wissen wollten - löste Wilhelm I., indem er Otto von Bismarck zum preußischen Ministerpräsidenten berief und ihn die Heeresreform ohne die Zustimmung des Landtages umsetzen ließ. Ähnlich kompromisslos behandelte Bismarck einen von Österreich eingebrachten Vorschlag zur Reform des Bundes: Den Frankfurter Fürstentag, der im August 1863 die österreichischen Reformvorschläge beraten sollte, ließ er scheitern, indem er zum einen Wilhelm I. von einer Teilnahme abriet und zum anderen für Österreich unannehmbare, weil die preußische Position innerhalb des Bundes stärkende Reformvorschläge einbrachte. Zugleich näherte sich Preußen außenpolitisch u. a. durch die Alvenslebensche Konvention an Russland an, das seit dem Krimkrieg in Konflikt mit Österreich lag. 1864 fanden sich die beiden deutschen Großmächte Österreich und Preußen noch einmal zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen, und zwar gegen Dänemark um die Herzogtümer Schleswig und Holstein (siehe schleswig-holsteinische Frage). Nach dem 2. Deutsch-Dänischen Krieg, den Preußen und Österreich ohne Beteiligung des Bundes gegen Dänemark geführt und gewonnen hatten, musste Dänemark die beiden Elbherzogtümer abgeben und der gemeinsamen Verwaltung (,,Kondominium") durch Österreich und Preußen überlassen. Bereits im folgenden Jahr teilten sich Österreich und Preußen auf Grund zunehmender Spannungen in der Gasteiner Konvention die Verwaltung - Österreich erhielt Holstein, Preußen erhielt Schleswig -, doch auch diese Regelung hatte nicht lange Bestand. Bismarck, der offenbar seit seinem Amtsantritt die Auflösung des Deutschen Bundes und die Schaffung eines neuen kleindeutschen Staatenbundes unter preußischer Führung anstrebte, ließ unter dem Vorwurf, Österreich habe die Gasteiner Konvention gebrochen, 1866 Holstein besetzen und erklärte, nachdem der Bundestag die Mobilisierung der nichtpreußischen und nichtösterreichischen Truppen beschlossen hatte, am 14. Juni 1866 die Bundesverfassung für aufgehoben. Mit dieser faktischen Auflösung des Deutschen Bund löste Bismarck den Deutschen Krieg zwischen Preußen und Österreich aus, den Preußen mit seinem Sieg über Österreich bei Königgrätz am 3. Juli 1866 für sich entschied. Im Frieden von Prag am 23. August 1866 musste Österreich der Annexion Schleswigs und Holsteins sowie einiger anderer nord- und mitteldeutscher Territorien durch Preußen zustimmen sowie der Neuordnung Deutschlands in Form des Norddeutschen Bundes, d. h. einem deutschen Staatenbund ohne Österreich. Der Norddeutsche Bund war bereits am 18. August 1866 auf Initiative Bismarcks von 17 norddeutschen Staaten und Preußen als der Führungsmacht gegründet worden. Das Königreich Sachsen schloss sich dem Norddeutschen Bund wenig später an, und die süddeutschen Staaten näherten sich durch Bündnisse dem Norddeutschen Bund an. Der vollständige Beitritt der süddeutschen Staaten war dann auch bereits in der Verfassung des Norddeutschen Bundes vorgesehen, die der aus allgemeinen und gleichen Wahlen hervorgegangene Norddeutsche Reichstag am 16. April 1867 verabschiedete. Des Weiteren stand laut der Verfassung Preußen das Bundespräsidium zu sowie die Verantwortung für die Außenpolitik und das Heer; dem preußischen Ministerpräsidenten, also Bismarck, wurde das Amt des Bundeskanzlers übertragen. Die Außenpolitik des Norddeutschen Bundes wurde vom zunehmend gespannten Verhältnis zwischen Preußen und Frankreich unter Napoleon III. dominiert. Nachdem Frankreich durch Preußen außenpolitisch bereits weitgehend in die Isolierung getrieben worden war, genügte schließlich die von Bismarck forcierte diplomatische, vor allem auch aus Prestigegründen geführte preußisch-französische Auseinandersetzung um die Kandidatur des Prinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, eines entfernten Verwandten Wilhelms I., für den spanischen Thron (siehe Spanische Thronkandidatur), um die preußisch-französischen Spannungen eskalieren zu lassen. Unmittelbarer Anlass für die französische Kriegserklärung an Preußen im Juli 1870 und den Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieg war die so genannte Emser Depesche, ein von Bismarck bewusst scharf und verfälschend umformulierter Bericht über eine Unterredung zwischen Wilhelm I. und dem französischen Botschafter zur Entschärfung der Thronkandidatur-Krise. Die Wirkung der Emser Depesche - die Kriegserklärung Frankreichs - war von Bismarck gewollt. Die Kriegserklärung Frankreichs wiederum hatte zur Folge, dass sich auch die süddeutschen Staaten auf die Seite Preußens stellten. Im November 1870 traten Bayern, Württemberg, Hessen und Baden dem Norddeutschen Bund bei; am 10. Dezember 1870 beschloss der Reichstag des Norddeutschen Bundes die Umbenennung des Bundes in Deutsches Reich, und am 18. Januar 1871 wurde im Schloss zu Versailles Wilhelm I. zum Deutschen Kaiser proklamiert. Damit war die deutsche Einigung im Sinne Bismarcks - kleindeutsche Lösung mit preußischer Hegemonie - vollendet ( siehe Reichsgründung). Am 21. März 1871 kam erstmals der neue Reichstag zusammen, und am 16. April 1871 trat die neue Reichsverfassung in Kraft, eine modifizierte und erweiterte Fassung der Norddeutschen Bundesverfassung. Der einzige verantwortliche Reichsminister im Deutschen Kaiserreich war der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt wurde und fast immer auch zugleich preußischer Ministerpräsident sowie Staatssekretär des Auswärtigen war, 1871 also erneut Bismarck. Den Deutsch-Französischen Krieg hatten die Deutschen unter preußischer Führung bereits mit der Schlacht bei Sedan am 1. September 1870 weitgehend für sich entscheiden; vollendet wurde der deutsche Sieg durch die Kapitulation von Paris am 28. Januar 1871. Im Frankfurter Frieden vom 10. Mai 1871 musste Frankreich Elsass und Lothringen abtreten, die als Reichslande mit verfassungsrechtlicher Sonderstellung in das Deutsche Reich eingegliedert wurden. 13 DEUTSCHES KAISERREICH UND 1. WELTKRIEG (1871-1918) 13.1 Die Ära Bismarck Nach der Reichsgründung und dem Sieg im Deutsch-Französischen Krieg erklärte Bismarck die deutschen, d. h. primär seine eigenen deutschlandpolitischen Ziele für erreicht und Deutschland für ,,saturiert" und suchte nun vordringlich die neue Großmacht Deutsches Reich in das europäische Mächtesystem zu integrieren, ohne es zu destabilisieren, d. h. im Sinne der Wahrung der Sicherheit und des Friedens sowie der jeweiligen Interessen das europäische Kräftegleichgewicht aufrechtzuerhalten. 1873 brachte er den informellen Dreikaiserbund zwischen Deutschem Reich, Österreich, bis vor kurzem noch der größte Rivale Preußens in der Reichspolitik, und Russland, das mit Österreich hinsichtlich des Balkans in Konflikt gelegen war und latent immer noch lag, zustande. Durch den Berliner Kongress, auf dem sich Bismarck als ,,ehrlicher Makler" in der Balkanfrage betätigte, kam es jedoch wieder zu Irritationen zwischen Deutschem Reich und Russland sowie Österreich und Russland; der Dreikaiserbund wurde schwer erschüttert. 1879 schloss Bismarck daher als Ausgleich mit Österreich den Zweibund, ein gegen Russland gerichtetes Defensivbündnis, das 1882 um Italien zum Dreibund erweitert wurde. 1881 gelang Bismarck mit der Errichtung des Dreikaiserbündnisses als Neuauflage des Dreikaiserbundes ein relativer Ausgleich der russisch-österreichischen Beziehungen; Bismarck strebte damit in erster Linie die Beruhigung der Situation auf dem Balkan an. Mitte der achtziger Jahre scheiterte das deutsch-österreichisch-russische Bündnis jedoch endgültig an der Balkanfrage; 1887 schloss Bismarck daher den Rückversicherungsvertrag mit Russland, der beide Seiten zur Neutralität im Kriegsfall verpflichtete. Über die Mittelmeerentente von 1887 zwischen Großbritannien, Italien und Österreich näherte sich auch Großbritannien dem Dreibund und damit dem Kaiserreich an. Somit stand das Deutsche Reich mit allen europäischen Großmächten außer Frankreich in Bündnisbeziehungen. Obwohl er das Deutsche Reich territorial für saturiert hielt und den Erwerb von Kolonien für das Deutsche Reich zunächst ablehnte, leitete Bismarck doch in den frühen achtziger Jahren u. a. auf innenpolitischen Druck hin eine behutsame, die Interessen der anderen europäischen Kolonialmächte, vor allem Großbritanniens, respektierende Kolonialpolitik ein, die u. a. zum Erwerb der Schutzgebiete Deutsch-Südwestafrika (heute Namibia), Togo, Kamerun und Deutsch-Ostafrika sowie Deutsch-Neuguineas, des Bismarck-Archipels und der Marshallinseln führte (siehe Deutsche Kolonien). Die Innenpolitik Bismarcks war zunächst vergleichsweise liberal und wurde im Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus von den Liberalen mitgetragen, und zwar sowohl die von der Idee des Freihandels geprägte Wirtschaftspolitik, als auch die Politik des so genannten Kulturkampfes gegen die katholische Kirche und das, was man als ihr politisches Organ ausmachte, die Zentrumspartei. Der liberale Kurs und die Zusammenarbeit mit den Liberalen fanden jedoch nach dem wirtschaftlichen Einbruch im so genannten Gründerkrach von 1873, der auf die wirtschaftliche Hochblüte der Gründerjahre gefolgt war, sukzessive ihr Ende. Bismarck schlug nun einen konservativen, gegen Liberalismus und Parlamentarismus gerichteten innenpolitischen Kurs ein, der sich u. a. im Sozialistengesetz von 1878 und der Einführung von Schutzzöllen 1879 zum Schutz vor allem der preußischen Landwirtschaft und Industrie und deren konservativer Vertreter manifestierte. Die mit dem Sozialistengesetz intendierte Schwächung bzw. Zerschlagung der drei Jahre zuvor gegründeten Sozialistischen Arbeiterpartei gelang jedoch nicht; stattdessen wurde die Arbeiterschaft zunehmend dem Staat entfremdet, woran auch die 1883 eingeleitete, international vorbildliche Bismarck'sche Sozialgesetzgebung wenig ändern konnte. 13.2 Wilhelm II. 1888 starb Wilhelm I.; ihm folgte sein Sohn Friedrich III. auf den Thron, der Hoffnungsträger des liberalen, reformorientierten Bürgertums. Friedrich, bereits bei der Thronbesteigung todkrank, starb nach nur 99 Tagen Regierungszeit; sein Nachfolger im so genannten Dreikaiserjahr wurde sein Sohn Wilhelm II. 13.2.1 Außenpolitik Mit dem Regierungsantritt Wilhelms II., besonders nach der Entlassung Bismarcks - der Grund waren unüberbrückbare Differenzen zwischen Kaiser und Kanzler - und der Berufung Leo von Caprivis zum Reichskanzler 1890, setzte innen- und außenpolitisch ein ,,Neuer Kurs" ein. Außenpolitisch manifestierte sich der neue Kurs zunächst in der Nichtverlängerung des Rückversicherungsvertrags mit Russland 1890, woraufhin Russland 1894 eine Militärkonvention mit Frankreich einging, die wiederum die Verstärkung des deutschen Heeres nach sich zog. Das Deutsche Reich stand nun zwischen Frankreich und Russland und musste im Kriegsfall mit einem Zweifrontenkrieg rechnen - eine Situation, die Bismarck mit seinem Bündnissystem zu vermeiden versucht hatte. Die Annäherung an Großbritannien, die das Deutsche Reich nun sinnvollerweise hätte suchen müssen, unterblieb weitgehend; stattdessen baute es auf eine Politik der Stärke, die davon ausging, dass vor dem Hintergrund der britisch-französischen Spannungen hinsichtlich der Kolonien und dem französisch-deutschen Gegensatz Großbritannien von sich aus die Annäherung an das Deutsche Reich suchen müsse. Nach einer Phase der Entspannung des deutsch-britischen Verhältnisses, die u. a. in dem Helgoland-Sansibar-Vertrag von 1890 zum Ausdruck kam, gerieten die beiden Mächte zunehmend in Gegensatz zueinander, verursacht u. a. durch Deutschlands undiplomatische und aggressive Kolonial- und Weltpolitik, durch die es sich als gleichberechtigtes Mitglied in die Reihe der großen Kolonialmächte einzureihen suchte: Um die Jahreswende 1895/96 nahm Wilhelm II. offen Partei für die Buren und gegen Großbritannien ( siehe Krügerdepesche), ab 1898 vertiefte er die Beziehungen zum Osmanischen Reich und handelte mit den Osmanen u. a. den Bau der Bagdadbahn aus, womit er erneut britische Interessensphären verletzte, und schließlich rüstete das Deutsche Reich auf Betreiben verschiedener Interessenverbände und des Admirals Alfred von Tirpitz seine Kriegsflotte massiv auf, was Großbritannien als Bedrohung erscheinen musste. Folge dieser deutschen Außenpolitik war die britisch-französische Annäherung in der Entente cordiale von 1904, die 1907 um Russland zur Tripelentente erweitert wurde. Die beiden Marokkokrisen (1905 und 1911), die durch Deutschlands Versuch, die Einflussnahme Frankreichs in Marokko zurückzudrängen, verursacht worden waren, trieben auf der einen Seite das Deutsche Reich außenpolitisch noch weiter in die Isolation, stärkten auf der anderen Seite die Entente cordiale bzw. die Tripelentente. Das deutsch dominierte Gegenbündnis, der Dreibund, verlor dagegen durch die inneren Schwierigkeiten Österreich-Ungarns sowie die Annexionskrise und die wenig eindeutige Haltung Italiens an Autorität und Stärke. 1912 unternahm Großbritannien mit der Haldane-Mission einen letzten deutsch-britischen Verständigungsversuch, der jedoch an der unnachgiebigen Haltung Deutschlands in Bezug auf seine Flottenrüstung scheiterte. Verschärft wurde die Krisensituation zwischen den beiden Bündnissystemen in Europa durch die Balkankriege 1912/13, die die Interessensphären der beiden Bündnisse berührten und die Lage in Europa weiter destabilisierten. Die Situation eskalierte schließlich in der auf das Attentat von Sarajevo folgenden Julikrise 1914, während der das Deutsche Reich noch vergeblich versuchte, die Tripelentente zu sprengen und die ,,Einkreisung" zu durchbrechen, und sie mündete in den 1. Weltkrieg. 13.2.2 Innenpolitik In der Innenpolitik suchten Wilhelm II. und seine Kanzler zunächst dem durch die fortschreitende Industrialisierung bedingten gesellschaftlichen Wandel gerecht zu werden, u. a. durch die Fortführung der Sozialgesetzgebung und durch die Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890. Die Versöhnung zwischen Arbeiterschaft und Staat und die Eindämmung der Sozialdemokratie gelang jedoch auch Wilhelm II. nicht, so dass er bald wieder zu einer repressiven Politik nach Bismarck'schem Vorbild zurückkehrte. Parlamentarisierung und Demokratisierung des Deutschen Reiches stagnierten; die Politik im Deutschen Reich - sowohl Innen- wie Außenpolitik - wurde vielmehr lange Jahre durch das ,,persönliche Regiment" des Kaisers geprägt. Dementsprechend standen auch die Reichskanzler Caprivi (1890-1894) und Hohenlohe-Schillingsfürst (1894-1900) weitgehend in seinem Schatten. Bernhard von Bülow (1900-1909) scheiterte, obwohl er ab 1906 eine konservativ-liberale Mehrheit im Reichstag, den so genannten Bülow-Block, hinter sich hatte, auf Reichsebene mit der Umsetzung einer Finanzreform und in Preußen mit der Reform des preußischen Dreiklassenwahlrechts. Erschüttert wurde Bülows Stellung zusätzlich durch die DailyTelegraph-Affäre; 1909 trat er zurück. Mehr noch als Bülows Stellung untergrub die Daily-Telegraph-Affäre jedoch die Stellung des Kaisers und schränkte vor allem dessen ,,persönliches Regiment" ein. Die durch die Affäre ausgelöste Verfassungskrise wurde jedoch ebenso wenig zu einer umfassenden Verfassungsreform genutzt wie die Zabern-Affäre 1913, die die Abhängigkeit der Regierung vom Militär offenbarte. Die Parlamentarisierung des politischen Systems im Deutschen Reich blieb nach der Daily-Telegraph-Affäre in Ansätzen stecken, und der Versuch der SPD, seit 1912 stärkste Reichstagsfraktion, den Reichskanzler Bethmann Hollweg (1909-1917), Bülows Nachfolger, auf Grund seiner Beteiligung an der Zabern-Affäre zu stürzen und den Weg zur Parlamentarisierung des Systems freizumachen, scheiterte mangels Unterstützung. 13.2.3 1. Weltkrieg Nach Ausbruch des 1. Weltkrieges stellten die im Reichstag vertretenen Parteien ihre innenpolitischen Auseinandersetzungen zunächst hintan und solidarisierten sich im Burgfrieden. Je länger sich der Krieg jedoch hinzog und je mehr sich die Siegfrieden-Strategie des Deutschen Reiches als illusorisch erwies, desto deutlicher wurden wieder die Gegensätze vor allem in der Frage der Kriegsziele und der Demokratisierung des Staatswesens, und im Frühjahr 1916 zerbrach der Burgfrieden endgültig: Die parlamentarische Linke bestand auf der Erfüllung ihrer Forderung nach rascher Beendigung des Krieges und nach einer grundlegenden Umgestaltung des politischen Systems; die Rechte unterstützte sowohl die expansionistischen, auf einen Siegfrieden ausgerichteten Kriegsziele, als auch die quasidiktatorische, jegliche Reformen ablehnende Innenpolitik der 3. Obersten Heeresleitung (OHL) unter Paul von Hindenburg und Erich Ludendorff, die nach und nach, besonders nach dem Rücktritt Bethmann Hollwegs am 13. Juli 1917, die politische Führung übernommen hatte. Bethmann Hollweg war auf Druck der OHL zurückgetreten: Nachdem die parlamentarische Linke die Verweigerung der nächsten Kriegskredite angedroht hatte, sofern Regierung und OHL nicht von ihren Kriegszielen abgingen und eine Verfassungsreform einleiteten, sprach sich auch Bethmann Hollweg im Sinn einer innenpolitischen Entspannung für eine Wahlrechtsreform sowie für die Friedensresolution aus, die die SPD/Zentrum/FVP-Reichstagsmehrheit eingebracht hatte. Die OHL lehnte beides ab und intervenierte gegen Bethmann Hollweg beim Kaiser. Am 19. Juli 1917 verabschiedete die Reichstagsmehrheit die Friedensresolution, in der sie einen raschen Verständigungsfrieden ohne Annexionen und Kriegsentschädigungen forderte; anschließend trat ein interfraktioneller Reichstagsausschuss zusammen, um über eine Verfassungsreform, d. h. vor allem die Einführung eines parlamentarischen Regierungssystems zu beraten. Ergebnis war eine sich vertiefende Polarisierung zwischen den innenpolitischen Fronten. Erst als 1918 die Ausweglosigkeit der militärischen Lage - trotz des Friedens von Brest-Litowsk mit Sowjetrussland - nicht mehr zu verleugnen war und in Deutschland die revolutionäre Stimmung sich zu entladen drohte, berief der Kaiser, erneut auf Druck der OHL und vor dem Hintergrund der Vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson, am 3. Oktober 1918 Prinz Max von Baden zum Reichskanzler. Ihm kam nun die Aufgabe zu, das System zu demokratisieren und eine parlamentarische Regierung zu bilden, deren vordringliche Aufgabe die Beendigung des Krieges war. 14 NOVEMBERREVOLUTION UND WEIMARER REPUBLIK (1918-1933) Sowohl die militärische Niederlage im 1. Weltkrieg, als auch die mit der Niederlage in Wechselwirkung stehende Novemberrevolution sowie die Tatsache, dass sich der Kaiser durch seinen Führungsstil selbst diskreditiert hatte, führten zum Zusammenbruch des monarchischen Systems in Deutschland. Am 9. November 1918 verkündete Max von Baden die Abdankung Wilhelms II. und übertrug die Regierungsgeschäfte an Friedrich Ebert (SPD); ebenfalls am 9. November rief Philipp Scheidemann (SPD) die Deutsche Republik aus. Am 10. November bildete Ebert eine provisorische Regierung, den ,,Rat der Volksbeauftragten", und versicherte sich der Rückendeckung der neuen OHL unter General Wilhelm Groener gegen einen Umsturzversuch von Links (Spartakisten, USPD) und die Errichtung eines Rätesystems. Die Frage nach dem künftigen Regierungssystem - parlamentarisch-demokratisches oder Rätesystem - entschied der im Dezember 1918 tagende Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte zugunsten des von der SPD favorisierten bürgerlich-parlamentarischen Systems; der Anspruch der überall im Deutschen Reich entstandenen Arbeiter- und Soldatenräte auf Beteiligung an der Willensbildung und an der Macht wurde weitgehend übergangen. Im Januar 1919 ließ die Regierung Ebert durch General Groener den Spartakusaufstand, den Versuch der Errichtung eines revolutionären Rätesystems, niederschlagen. Am 19. Januar 1919 wurde die Nationalversammlung gewählt, im Februar trat sie in Weimar (in Berlin herrschten noch Unruhen) zusammen und wählte Ebert zum (vorläufigen) Reichspräsidenten. SPD, Zentrum und Deutsche Demokratische Partei (DDP, die Nachfolgerin der FVP), die zusammen über zwei Drittel der Sitze verfügten, schlossen sich zu einem Bündnis, der so genannten Weimarer Koalition, zusammen und bildeten unter Scheidemann als Ministerpräsidenten die erste Regierung der Weimarer Republik. Dank ihrer Mehrheit wirkten die drei Parteien entscheidend auf die Ausgestaltung der Weimarer Verfassung ein, die am 11. August 1919 angenommen wurde und am 14. August in Kraft trat. Die erste Phase der Weimarer Republik war geprägt vom Wiederaufbau, von der Instabilität der Regierungen, von Angriffen auf die Republik und deren Verfassung von rechts und links, von einer sich verschärfenden Wirtschaftskrise und vor allem um die Auseinandersetzung um den Versailler Vertrag, den die Nationalversammlung am 22. Juni 1919 angenommen hatte. Der Versailler Vertrag bedeutete für das Deutsche Reich umfangreiche Gebietsverluste, die Besetzung von Rheinland und Saargebiet sowie extrem hohe Reparationszahlungen. Die Gebietsverluste riefen vor allem auf der rechten, nationalistischen Seite heftigen Widerstand gegen den Vertrag und die Reichsregierung hervor, die Reparationszahlungen verursachten eine galoppierende Inflation mit fatalen Auswirkungen auf die Wirtschaft ebenso wie auf die politische Stabilität. Zwischen 1919 und 1923 fanden in einigen deutschen Ländern von der KPD (mit)getragene Aufstände statt, die ebenso wie die Münchener Räterepublik von Freikorpstruppen bzw. von der neu geschaffenen Reichswehr niedergeschlagen wurden. Die Putschversuche von rechts scheiterten ebenfalls: der Kapp-Putsch 1920 am Widerstand der Gewerkschaften und der Ministerialbürokratie und der Hitler-Putsch 1923 daran, dass die bayerische Regierung Hitler schließlich doch die Unterstützung versagte. Insgesamt traten in der Auseinandersetzung um den Versailler Vertrag vor allem rechte bis rechtsradikale Kräfte als Gegner der Republik und der Regierung hervor, deren Politik sie als ,,Erfüllungspolitik" diffamierten. Die Außenpolitik war ebenfalls von den Auseinandersetzungen um den Versailler Vertrag bestimmt, zunächst vor allem von der Frage nach Höhe und Modus der Reparationszahlungen. 1921 reduzierten die Ententemächte ihre Forderungen von 269 auf 132 Millionen Goldmark. Als Deutschland dann mit den Leistungen in Verzug geriet, besetzten französisch-belgische Truppen im Januar 1923 das Ruhrgebiet. Die Bevölkerung an der Ruhr trat daraufhin auf Betreiben der Reichsregierung in den passiven Widerstand; angesichts der Eskalation der Situation an der Ruhr und der Verschärfung der wirtschaftlichen Lage beendete die Regierung Gustav Stresemann im September 1923 schließlich den Ruhrkampf, ohne eine Lösung der Reparationen- und Besatzungsfrage erreicht zu haben. Mit Sowjetrussland dagegen kam das Deutsche Reich im Rapallovertrag 1922 zu einem Ausgleich; beide Seiten verzichteten in dem Vertrag auf Kriegsentschädigungen. Nach der Währungsreform im November 1923 und der Überwindung des Tiefpunktes der Wirtschaftskrise setzte eine Phase der inneren Stabilisierung ein. Wirtschaftlicher Aufschwung und Stabilisierung wurden wesentlich gefördert durch den Dawesplan von 1924, der die Modalitäten der deutschen Reparationszahlung neu regelte sowie ausländische Anleihen zur Verfügung stellte. Von 1924 bis 1928 stellten die Parteien der bürgerlichen Mitte und Rechten unter den Reichskanzlern Wilhelm Marx und Hans Luther die Regierung; zum Reichspräsidenten wurde nach Eberts Tod 1925 Paul von Hindenburg, der Kandidat der Rechten, gewählt. In der Wahl Hindenburgs, des Repräsentanten des alten Kaiserreiches, manifestierten sich die Vorbehalte weiter Kreise der Bevölkerung gegenüber der jungen Demokratie. Insgesamt bewegte sich die Weimarer Republik in ihrer zweiten Phase politisch deutlich nach rechts. Außenpolitisch überwand die Weimarer Republik in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre dank der Verständigungspolitik ihres Außenministers Gustav Stresemann die internationale Isolierung. 1924/25 verhandelte Stresemann mit Frankreich erfolgreich über die Räumung des Ruhrgebietes; 1925 schloss er den Locarnopakt, einen kollektiven Sicherheitspakt, der einen deutlichen Fortschritt in der deutsch-französischen Verständigung markierte; 1926 trat Deutschland auf der Basis des Locarnopaktes und zugleich als Bedingung für dessen Umsetzung dem Völkerbund bei, und 1928 schloss sich Deutschland dem Briand-Kellogg-Pakt an. 1930 trat der Youngplan zur endgültigen Regelung der Reparationenfrage in Kraft, an dessen Zustandekommen Stresemann ebenfalls beteiligt war. Die Jahre 1929/30 markieren den Übergang von der Konsolidierungsphase der Weimarer Republik zur Phase der Auflösung der Republik. Das rapide Anwachsen der Arbeitslosenzahlen infolge der Weltwirtschaftskrise von 1929 sowie die scharfe Ablehnung des Youngplanes vor allem durch die extreme Rechte (NSDAP, DNVP), verbunden mit heftiger Agitation gegen die SPD-geführte große Koalition unter Hermann Müller und die Weimarer Republik überhaupt, führten zu einer erneuten innenpolitischen Polarisierung und zum Sturz der Regierung Müller 1930; während dieser Phase der zunehmenden inneren Spannungen wurde der Boden für den Aufstieg der extremen Rechten, allen voran der Nationalsozialisten, bereitet. Mit der Berufung Heinrich Brünings (Zentrum) zum Reichskanzler setzte die allmähliche Ablösung der parlamentarischen Regierungsform durch autoritäre, allein vom Vertrauen des Reichspräsidenten Hindenburg abhängige und mittels Notverordnungsrecht regierende Kabinette ein. Brünings Versuch, der sich verschärfenden Wirtschaftskrise entgegenzuwirken, scheiterte, trieb im Gegenteil die Arbeitslosenzahlen weiter in die Höhe. Die Wirtschafts- und Staatskrise verschaffte den Parteien der extremen Rechten und Linken, NSDAP und KPD, weiter starken Zulauf und verschärfte die innenpolitischen Gegensätze zunehmend. Nach der Entlassung Brünings im Mai 1932 übernahm die antirepublikanische Rechte vollends die Führung in Deutschland: Mit von Papen und von Schleicher berief Hindenburg deutlich rechts gerichtete Reichskanzler, und aus den Reichstagswahlen vom Juli und November 1932 ging jeweils die NSDAP als stärkste Fraktion hervor. Die staatsstreichartige Absetzung der SPD-geführten preußischen Landesregierung im so genannten Preußenputsch im Juli 1932 war ebenfalls ein Schritt auf dem Weg zur vollständigen Aushöhlung der Weimarer Verfassung. Am 30. Januar 1933 ernannte Hindenburg auf vielfältigen Druck Adolf Hitler zum Reichskanzler. 15 DRITTES REICH UND 2. WELTKRIEG (1933-1945) Mit seiner Berufung zum Reichskanzler leitete Hitler die Phase der nationalsozialistischen Machtergreifung ein, die im Wesentlichen am 2. August 1934 mit der Übernahme auch des Präsidentenamtes durch den ,,Führer und Reichskanzler" Hitler und die Vereidigung der Reichswehr auf die Person Hitlers als den ,,Obersten Befehlshaber der Reichswehr" abgeschlossen war. Bereits am 28. Februar 1933 wurden nach dem Reichstagsbrand mittels Notverordnung die wesentlichen Grundrechte aus der Weimarer Verfassung außer Kraft gesetzt, und auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes vom 24. März 1933 übernahm die Regierung die gesamte Staatsgewalt. Mit diesem Gesetz schuf sich Hitler eine scheinlegale Grundlage zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur. Wesentliche Schritte auf dem Weg zur Diktatur waren die Gleichschaltung sowohl der Länder innerhalb des Deutschen Reiches, als auch aller Bereiche des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens; das Verbot aller nicht-nationalsozialistischen Parteien und die Errichtung eines Einparteienstaates; die Zerschlagung der Gewerkschaften und berufsständischen Vereinigungen; die Verfolgung und Ausschaltung aller politisch missliebigen Personen und ,,rassisch" Unerwünschter, vor allem der Juden. Die Diskriminierung und Verfolgung der Juden setzte bereits im April 1933 mit ihrer Verdrängung aus dem Beamtenapparat ein, wurde mit den Nürnberger Gesetzen 1935 auf eine breite gesetzliche (den Rechtsstaat pervertierende) Grundlage gestellt, erreichte in der Reichskristallnacht 1938 einen ersten Höhepunkt und mündete schließlich in den Holocaust. Ihren sinnfälligsten Ausdruck fand die totalitäre Diktatur in der SS und ihrem umfassenden, unüberschaubaren Apparat und dem System von Konzentrationsund später auch Vernichtungslagern. Die Außenpolitik des nationalsozialistischen Deutschlands basierte auf der Idee der Errichtung eines Großdeutschen Reiches und der Schaffung von Lebensraum für die ,,arische Rasse". Nach einer Zeit der gemäßigt revisionistischen Außenpolitik in den ersten drei Jahren der NS-Herrschaft, an deren Anfang 1933 zwar der Austritt aus dem Völkerbund stand, in deren Verlauf dann aber mehrere bilaterale, einen friedenssichernden Kurs suggerierende Abkommen zustande kamen, setzte 1936 die kriegsvorbereitende Phase der nationalsozialistischen Außenpolitik ein: 1936 wurde unter Bruch des Locarnopaktes das entmilitarisierte Rheinland besetzt, die Achse BerlinRom geschaffen und der Antikominternpakt geschlossen. Mit dem Anschluss Österreichs im März 1938 ging Hitler zur unverhüllt expansionistischen Politik über; sie wurde fortgesetzt mit dem Münchner Abkommen vom September 1938 und der Errichtung des Reichsprotektorats Böhmen und Mähren im März 1939. Mit dem Abschluss des Stahlpaktes mit Italien im Mai 1939 und des Hitler-Stalin-Paktes im August 1939 beendet Hitler schließlich außenpolitisch seine Kriegsvorbereitungen, die im Inneren von einer massiven Aufrüstung der Wehrmacht und der Ausrichtung der gesamten deutschen Wirtschaft auf den Krieg (siehe Vierjahresplan) begleitet waren. Mit seinem Überfall auf Polen am 1. September 1939 löste Hitler den 2. Weltkrieg aus. Auf die Besetzung Polens folgte im Frühjahr/Frühsommer 1940 die Besetzung Norwegens, der Niederlande, Belgiens sowie die Kapitulation Frankreichs, und im Juni 1941 eröffnete Hitler, als dessen einziger ernst zu nehmender Gegner in Westeuropa nur noch Großbritannien verblieben war, den Angriffskrieg gegen die Sowjetunion. Nach Anfangserfolgen schien sich Hitler eines raschen Sieges über die Sowjetunion sicher zu sein und erklärte in völliger Fehleinschätzung seiner militärischen Stärke im Dezember 1941 auch den USA den Krieg. Mit dem Kriegseintritt der USA begann sich das Blatt zugunsten der Anti-Hitler-Koalition zu wenden, und nach der Schlacht um Stalingrad im Winter 1942/43 zeichnete sich eine deutsche Niederlage immer deutlicher ab. Während des Krieges nahm der Terror des NS-Regimes ungeahnte Dimensionen an: Millionen von Juden aus dem Reich und den besetzten Gebieten wurden in Konzentrations- und Vernichtungslager deportiert und ermordet; Hunderttausende weitere politisch missliebige und ethnisch unerwünschte Personen wurden hinter der Front von Einsatztruppen der SS, aber auch der Wehrmacht ermordet; so genannte Fremdarbeiter wurden zu Tausenden ins Reich verbracht und dort unter katastrophalen Bedingungen vor allem in der Kriegsindustrie eingesetzt; und auch im Reich selbst wurde der Terror gegen Juden und gegen jegliche oppositionelle Regung verschärft. Unter dem Eindruck des Terrors formierten sich in Deutschland zunehmend Widerstandsgruppen wie etwa die Weiße Rose, der Kreisauer Kreis und der militärische Widerstand um Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Vor dem Hintergrund der aussichtslosen militärischen Lage plante der Widerstand um Stauffenberg den gewaltsamen Sturz des Regimes, um vor allem einen Friedensschluss herbeiführen zu können. Das Attentat vom 20. Juli 1944 scheiterte; in der Folge wurden Hunderte dem Widerstand zugerechnete Personen vom Volksgerichtshof brutal verfolgt. Seit der alliierten Landung in der Normandie im Westen und der sowjetischen Sommeroffensive im Osten befanden sich die deutschen Truppen seit Sommer 1944 praktisch nur noch auf dem Rückzug. Als die Rote Armee bereits in Berlin stand, beging Hitler am 30. April 1945 Selbstmord. Am 7. und 9. Mai unterzeichnete das Oberkommando der Wehrmacht im Auftrag von Hitlers designiertem Nachfolger Karl Dönitz die Kapitulation des Deutschen Reiches. Die Kapitulation markierte das Ende nicht nur der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, sondern auch des souveränen deutschen Nationalstaates, wie er mit der Reichsgründung 1871 errichtet worden war. Die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernahmen nun die vier alliierten Siegermächte USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien. Deutsche Könige und Kaiser Ostfränkisches Reich Regierungszeit* Ludwig II., der Deutsche 843 - 8761 Karl III., der Dicke 876/881 - 887 Arnulf von Kärnten 887/896 - 899 Ludwig IV., das Kind 900 - 9111 Heiliges Römisches Reich Regierungszeit* Konrad I. 911 - 9181 Heinrich I. 919 - 9361 Otto I., der Große 936/962 - 973 Otto II. 973/967 - 983 Otto III. 983/996 - 1002 Heinrich II. 1002/14 - 1024 Konrad II. 1024/27 - 1039 Heinrich III. 1039/46 - 1056 Heinrich IV. 1056/84 - 1106 Rudolf von Rheinfelden 1077 - 10802 Hermann von Salm 1081 - 10882 Konrad, Sohn Heinrichs IV. 1087 - 10982 Heinrich V. 1106/11 - 1125 Lothar III. 1125/33 - 1137 Konrad III. 1138 - 11521 Friedrich I. Barbarossa 1152/55 - 1190 Heinrich VI. 1190/91 - 1197 Philipp von Schwaben 1198 - 12081,3 Otto IV. 1198/1209 - 12183 Friedrich II. 1212/20 - 12503 Heinrich (VII.) (König zu Lebzeiten seines Vaters) 1220 - 12351 Heinrich Raspe 1246/472 Konrad IV. 1250 - 12541 Wilhelm von Holland 1247 - 12561,2 Richard von Cornwall 1257 - 12721,3 Alfons X. von Kastilien und Léon 1257 - 12731,3 Rudolf I. 1273 - 12911 Adolf von Nassau 1292 - 12981 Albrecht I. 1298 - 13081 Heinrich VII. 1308/12 - 1313 Friedrich der Schöne 1314 - 13301,3 Ludwig IV., der Bayer 1314/28 - 13473 Karl IV. 1346/55 - 1378 Günther von Schwarzburg 13492 Wenzel 1378 - 14001 Ruprecht von der Pfalz 1400 - 14101 Jobst von Mähren 1410 - 14111,3 Sigismund 1410/33 - 14373 Albrecht II. 1438 - 14391 Friedrich III. 1440/52 - 1493 Maximilian I. 1493 - 1519 Karl V. 1519/30 - 1556 Ferdinand I. 1531/56 - 1564 Maximilian II. 1564 - 1576 Rudolf II. 1576 - 1612 Matthias 1612 - 1619 Ferdinand II. 1619 - 1637 Ferdinand III. 1637 - 1657 Leopold I. 1658 - 1705 Joseph I. 1705 - 1711 Karl VI. 1711 - 1740 Karl VII. Albrecht 1742 - 1745 Franz I. Stephan 1745 - 1765 Joseph II. 1765 - 1790 Leopold II. 1790 - 1792 Franz II. Joseph Karl 1792 - 1806 Deutsches Reich Regierungszeit Wilhelm I. 1871 - 1888 Friedrich (III.) 1888 Wilhelm II. 1888 - 1918 *Bei Doppelzahlen wie z. B. 936/962 benennt die erste Zahl das Jahr der Königswahl bzw. des Regierungsantritts, die zweite das der Kaiserkrönung. 1 nur König 2 Gegenkönig 3 Doppelwahl Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.