Bundespräsident Bundespräsident, in föderativen Demokratien wie Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz das formelle Staatsoberhaupt.
Publié le 16/06/2013
Extrait du document
Bundespräsident Bundespräsident, in föderativen Demokratien wie Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz das formelle Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident erfüllt im Wesentlichen formelle und repräsentative Aufgaben und übt so nur einen mittelbaren politischen Einfluss aus. In Deutschland kann eine solch schwache Stellung des Bundespräsidenten als eine direkte Folge der starken politischen Gewichtung des Reichspräsidenten in der Weimarer Verfassung begriffen werden. Diesem Grundgedanken entspricht seine Wahl durch die Bundesversammlung, die eine direkte Volkswahl und eine damit verbundene Legitimationsgrundlage ersetzt hat. Der Bundespräsident wird für fünf Jahre mit der Mehrheit der Stimmen der Bundesversammlung gewählt; eine einmalige Wiederwahl ist erlaubt. Zu den Befugnissen des Bundespräsidenten gehören u. a.: das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bundeskanzlers, dessen Ernennung und Entlassung sowie auf Vorschlag des Bundeskanzlers die Ernennung und Entlassung der Bundesminister; die Ernennung und Entlassung von Bundesbeamten und Offizieren; die Ausfertigung der Bundesgesetze; die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Der Bundespräsident genießt wie die Abgeordneten Immunität, kann aber bei Gesetzesverstößen seines Amtes enthoben werden. Seine Anordnungen und Verfügungen bedürfen der Gegenzeichnung durch ein Mitglied der Bundesregierung. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen seines Amtes sind in den Artikeln 54 bis 61 des Grundgesetzes niedergelegt. Bisherige Bundespräsidenten der Bundesrepublik: Theodor Heuss (1949-1959), Heinrich Lübke (1959-1969), Gustav Heinemann (1969-1974), Walter Scheel (1974-1979), Karl Carstens (1979-1984), Richard von Weizsäcker (1984-1994), Roman Herzog (1994-1999), Johannes Rau (1999-2004) und Horst Köhler (seit 2004). In Österreich wird der Bundespräsident vom Volk gewählt, und zwar für sechs Jahre; eine einmalige Wiederwahl ist erlaubt. Seine verfassungsrechtliche Stellung entspricht in etwa der des deutschen Bundespräsidenten. Die Bundespräsidenten von Österreich seit 1945: Karl Renner (1945-1950), Theodor Körner (1951-1957), Adolf Schärf (1957-1965), Franz Jonas (1965-1974), Rudolf Kirchschläger (1974-1986), Kurt Waldheim (1986-1992), Thomas Klestil (1992-2004) und Heinz Fischer (seit 2004). In der Schweiz wird der Bundespräsident aus dem Kreis der Bundesräte (Minister) für ein Jahr gewählt; eine unmittelbare Wiederwahl ist untersagt. Er ist der Vorsitzende des Bundesrates, und seine Hauptaufgabe ist die Vertretung seines Landes nach außen. Verfasst von: Wolfram Schellberger Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
Liens utiles
- Nationalrat Nationalrat, gesetzgebende Versammlung in Österreich und der Schweiz.
- Bundeskanzler Bundeskanzler, in den Bundesrepubliken Deutschland und Österreich der Leiter der Bundesregierung.
- Asylrecht Asylrecht, allgemein das Recht eines Verfolgten auf Schutz, in der Bundesrepublik Deutschland ein grundgesetzlich geschützter Anspruch.
- Fußball 1 EINLEITUNG Fußball, Ballspiel für zwei Mannschaften zu je elf Spielern (ein Torhüter und zehn Feldspieler), das beliebteste und am weitesten verbreitete Mannschaftsspiel der Welt.
- Deutscher Bundestag Deutscher Bundestag, die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin (seit 1999, zuvor in Bonn).