Akademische Grade - Bildung.
Publié le 17/06/2013
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Akademische Grade - Bildung. Akademische Grade, von anerkannten Hochschulen verliehene Titel, die mit dem Abschluss des Studiums eine wissenschaftliche Befähigung nachweisen. Durch das Studium an einer deutschen Hochschule können als akademische Abschlüsse zunächst Magister- oder Diplomtitel erworben werden. So wird beispielsweise nach dem erfolgreichen Abschluss eines kunstgeschichtlichen oder sprachwissenschaftlichen Studiums zumeist ein Magister Artium (lateinisch: Meister der Künste, Abkürzung M.A.) vergeben, nach Abschluss eines natur- oder sozialwissenschaftlichen Studiums ein Diplom, z. B. Diplomphysiker. In jüngerer Zeit werden an deutschen Hochschulen auch zunehmend Bachelor- und Master-Abschlüsse nach angloamerikanischem Vorbild vergeben. Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Titeln ist nach Prüfung durch die zuständigen Kultus- und Wissenschaftsministerien der Bundesländer in Einzelfällen möglich. Durch Staatsexamen werden die Zulassung zum Lehramt an Schulen und die Approbation zum Arzt festgestellt. Kirchliche Prüfungen ermöglichen den Zugang zu geistlichen Ämtern in einer Kirche. Im Anschluss daran können weitere akademische Grade erworben werden. Der Grad eines Doktors wird nach einem ordentlichen Promotionsverfahren an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule verliehen. Ein Promotionsverfahren besteht im Regelfall aus der Anfertigung einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer oder mehreren mündlichen Prüfungen, der Disputation bzw. dem Rigorosum. Der Doktorgrad ist in Anlehnung an die alte Aufteilung der Universitäten in Fakultäten benannt, z. B. Dr. rer. nat. (Doktor der Naturwissenschaften), Dr. med. (Doktor der Medizin), Dr. jur. (Doktor der Rechtswissenschaften), Dr. rer. pol. (Doktor der Politikwissenschaften) und Dr. phil. (Doktor der Geisteswissenschaften). In Ausnahmefällen kann ein Doktortitel als Anerkennung besonderer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Leistungen vergeben werden, auch ohne dass ein Studium des entsprechenden Faches erfolgte. Der Titel lautet dann ,,Dr. h. c." (lateinisch honoris causa: ,,ehrenhalber"). Durch die Anfertigung einer weiteren, umfassenden wissenschaftlichen Arbeit, der Habilitationsschrift, sowie durch eigenständige Forschung und Lehre in einer wissenschaftlichen Disziplin kann die Lehrbefugnis für wissenschaftliche Hochschulen, die Venia legendi, in einem Habilitationsverfahren erteilt werden. Ein Promovierter trägt nach abgeschlossener Habilitation den Titel ,,Dr. habil.", als Lehrbeauftragter einer Universität ist er ,,Privatdozent" (PD Dr.). Wird ein Privatdozent auf eine Professur an einer wissenschaftlichen Hochschule berufen, so erhält er den akademischen Grad eines ordentlichen Universitätsprofessors, andere Hochschullehrer - z. B. an Pädagogischen oder Fachhochschulen - tragen ebenfalls den Titel Professor. Allerdings wird die Habilitation zumindest rechtlich als Voraussetzung für eine Universitätsprofessur nicht mehr gefordert. Stattdessen werden adäquate Forschungs- und Lehrleistungen als Voraussetzungen definiert. In Deutschland werden akademische Titel ausschließlich durch wissenschaftliche Hochschulen verliehen. Im Ausland sind Titel wie ,,Doktor" und ,,Professor" meist nicht geschützt und können auch von privaten Schulen und Instituten vergeben werden. Oft haben sie auch eine andere Bedeutung und bezeichnen beispielsweise Lehrer an allgemein bildenden Schulen (z. B. französisch professeur). Verfasst von: Joachim Hasebrook Microsoft ® Encarta ® 2009. © 1993-2008 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.
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